Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.131

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2. Verweis auf bereits stattgefundene
Prüfungen

Vorsitzenden und vom Geschäftsstellenleiter des Vereines Innsbruck-Tirol 08 notwendige ergänzende mündliche Auskünfte in
bereitwilliger Weise erteilt.

2. Verweis auf bereits stattgefundene Prüfungen

Sowohl der LRH des Landes Tirol als auch die KA der Stadt Innsbruck haben im Herbst 2008 bzw. Frühjahr 2009 Berichte erstellt, in
denen indirekt bzw. direkt das Thema „Abrechnung EURO 08“
analysiert bzw. dargestellt wurde. Bei diesen Berichten waren
jedoch nicht nur Unterschiede bei den geprüften Organisationseinheiten gegeben (der LRH prüfte die OSVI - die KA prüfte den
Verein), sondern es standen auch unterschiedliche Schwerpunkte,
wie nachfolgend ausgeführt wird, im Mittelpunkt der jeweiligen
Berichterstattungen.

Berichterstattung des
LRH

Der LRH hat in den Monaten November (am 18.11.2008 wurde die
Vor-Ort-Einschau beendet) bis Dezember (Berichtslegung erfolgte
bis 17.12.2008) einen Bericht über die Prüfung der Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) erstellt. Dieser
Bericht wurde am 22.4.2009 im Finanzkontrollausschuss des Tiroler
Landtages behandelt und einstimmig zur Kenntnis genommen.

Schwerpunkte der
Prüfung des LRH

Im Kapitel 9 „EURO 08“ wurden vom LRH zusammengefasst nur die
ablauf- und aufbauorganisatorischen, vertraglichen, personellen,
und finanziellen Belange einer Analyse unterzogen, bei denen die
OSVI direkt beteiligt war. Weiters wurde die Aufgabenteilung
zwischen dem Verein Innsbruck-Tirol 08 und der OSVI dargestellt.

Darüber hinaus hat der LRH die als integrierenden Bestandteil der
zwischen dem Verein und der OSVI abgeschlossenen Vereinbarungen angeführten Fanbereichsbudgets (mit einem negativen
Deckungsbeitrag von insgesamt rund 1,87 Mio. €) komprimiert
dargestellt.

Nach diesen Vereinbarungen wurde die OSVI verpflichtet, anhand
der betriebsinternen Kostenrechnung Nachweise über ihre erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu erbringen.
Diese Beträge sind auf Selbstkostenbasis (Vollkostenrechnung) zu
kalkulieren. Sowohl der Verein als auch die OSVI gingen von einer
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