Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.138
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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile
Geschäftsführer der OSVI, dass er diese „Endrechnung“ nicht
erstellt habe und dass diese „Endrechnung“ bestenfalls eine „vorläufige Endrechnung“ bzw. eine „Zwischenabrechnung“ darstellen
könne. Die KA weist darauf hin, dass diese Aussage(n) in komplettem Widerspruch zu den vom Geschäftsstellenleiter des Vereines
Innsbruck-Tirol 08 im Zuge der Prüfung des Vereines durch die KA
getätigten Erklärungen stehen.
Die KA hält an dieser Stelle wiederholend deutlich fest, dass der
Geschäftsstellenleiter des Vereines gegenüber den städtischen
Prüfern niemals in irgend einer Weise erwähnte, dass es sich bei
der „Endrechnung“ um eine „vorläufige Endrechnung“ bzw. um eine
„Zwischenabrechnung“ handeln würde.
Stellungnahme der
OSVI
Von Seiten der OSVI wurde immer erklärt, dass eine Endrechnung
nur
nach
vorangegangener
Abstimmung
zwischen
Rechnungswesen Verein und Rechnungswesen OSVI und
inhaltlicher Prüfung durch die OSVI gelegt werden kann.
Rekonstruktion des
Zustandekommens
der „Endrechnung“
Das Prüfungsvorhaben des LRH und der KA zielte somit vorerst
darauf ab, das Zustandekommen der „Endrechnung Fanzonen und
Fanmeile EURO 2008“ per 30.11.2008 zu rekonstruieren:
Der Leiter des Bereiches Finanz- und Rechnungswesen konnte
anhand von zwei Email-Nachrichten (9.9.2008 bzw. 8.10.2008)
nachweisen, dass er dem Geschäftsstellenleiter des Vereines
umfangreiches Datenmaterial (Kostenrechnungsunterlagen) bezüglich der vier Fanbereiche zur Verfügung gestellt hat. Der EmailNachricht vom 8.10.2008 waren die Kostenstellenlisten der vier
Fanbereiche sowie eine Auswertung als Excel-Datei über die in den
Kostenstellenlisten erfassten Einzelbelege angeschlossen. Im
Hinblick auf diese Excel-Datei wird ergänzend angemerkt, dass
diese Auswertung nicht alle Kostenartenkonten enthielt. Dieser
Umstand wurde vom Leiter des Bereiches Finanz- und Rechnungswesen in der Email-Nachricht insofern betont, als dieser explizit
darauf hingewiesen hat, dass in der angesprochenen Excel-Datei
lediglich die „wichtigsten Konten“ für Erlöse und Aufwendungen der
Fanbereiche abgebildet waren.
Im Nachvollzug stellten der LRH und die KA fest, dass die „Endrechnung“ auf Basis der übermittelten Excel-Datei erstellt worden ist.
Diese Datei war jedoch – wie bereits erwähnt – insofern unvollständig, als einzelne Kostenartenkonten (und damit natürlich auch
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