Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.150
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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile
Exkurs
Überlassung des
Bergiselstadions
„Public Viewing“
Mit Vereinbarung vom 13.11.2007 überließ die Bergisel Betriebsgesellschaft m.b.H (im Folgenden kurz: BBG) der OSVI maßgebliche
Bereiche des Stadiongeländes für die Durchführung des „EURO 08
– Public Viewing“. Das Areal stand der OSVI inklusive allfälliger Aufund Abbauarbeiten vom 19.5.2008 bis zum 11.7.2008 zur Verfügung.
Die Miete für die Überlassung des Stadions betrug € 350.000,
darüber hinaus hatte die OSVI sämtliche Betriebskosten, die Kosten
für etwaige bauliche Maßnahmen, Reinigungsleistungen sowie einer
Haftpflichtversicherung zu tragen.
Mietvertrag Stadt
Innsbruck - BBG
Mit 26.1.2006 wurde ein Mietvertrag zwischen der Stadt Innsbruck
und der BBG1 bezüglich der Nutzung der stadteigenen Grundstücke,
auf welchen von der BBG das Bergiselstadion errichtet wurde,
abgeschlossen.
Das Mietverhältnis wurde ab dem 1.1.1999 eingegangen und
erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Als Hauptmietzins wurde eine
Erlösbeteiligung von 5 % an allen von der Mieterin (BBG) oder
sonstigen Veranstaltern eingenommenen Eintrittsgeldern vereinbart.
Hinweis
Im Fall der Überlassung des Stadions an Dritte (Veranstalter) für die
Durchführung einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung, hätte die
BBG den Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten, die 5 %ige
Erlösbeteiligung direkt an die Stadt Innsbruck abzuführen. Diese
Verpflichtung war allerdings in der Vereinbarung zwischen OSVI und
BBG vom 13.11.2007 über die Überlassung des Bergiselstadions
nicht normiert.
Veranstaltungen der
Stadt Innsbruck
Eine wichtige Passage im Mietvertrag zwischen Stadt und BBG
betrifft die Abhaltung von Veranstaltungen seitens der Stadt. Die
BBG räumt hierbei der Vermieterin drei Mal jährlich die Möglichkeit
ein, das Mietobjekt für nicht kommerzielle Veranstaltungen (z.B.
interregionale Veranstaltungen, Jugendtreffen usw.) zu nutzen. Lt.
Auskunft der OSVI war es im Rahmen der Vertragsverhandlungen
nicht möglich, das „Public Viewing“ am Bergisel unter diesem Pas-
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in diesem Kontext als Rechtsnachfolgerin der Austria Ski Veranstaltungs-Gesellschaft m.b.H
bezogen auf den Mietvertrag vom 30.12.1998
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