Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.151

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

sus zu subsumieren.

Kritik

Nach Ansicht des LRH und der KA ist das erzielte
Verhandlungsergebnis (keine Subsumierung unter die „freien“
Veranstaltungen der Stadt Innsbruck) vor allem im Hinblick auf die
Finanzierungsbeteiligung von Land Tirol und Stadt Innsbruck beim
damaligen Bau der Anlagen2 als kritisch zu sehen.

Stellungnahme der
OSVI

Auf Grund der rechtlichen Grundlagen, Vertrag zwischen BBG und
Stadt
Innsbruck,
war
für
die
OSVI
ein
anderes
Verhandlungsergebnis nicht erreichbar. Der Mietvertrag ist zwischen
der OSVI als Veranstalter und der BBG abgeschlossen,
Vertragspartner ist also nicht die Stadt Innsbruck und daher ist die
OSVI nicht Begünstigter aus dem Vertrag. Zusätzlich geht die
Mietvereinbarung von nicht kommerziellen Veranstaltungen aus, für
die der Stadt Innsbruck ein Nutzungsrecht 3 x jährlich eingeräumt
wird.

Trotz der klaren rechtlichen Situation wurde selbstverständlich
versucht im Verhandlungswege eine verbesserte Position zu
erreichen.

Nach
Wissenstand
der
Geschäftsführung
wurden
die
Nutzungsrechte aus der vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt
Innsbruck für den Air&Style in Anspruch genommen.

Replik des LRH und
der KA

Nachdem beim „Publik Viewing“ im Bergiselstadion kein Eintritt
verlangt wurde, wäre die Veranstaltung unter die „3 nicht
kommerziellen“, die der Stadt laut Mietvertrag zustehen, zu
subsumieren
gewesen.
Air&Style
ist
lediglich
eine
Veranstaltung von drei.

Da die Stadt darüber hinaus auch Gesellschafter der OSVI und
Mitfinanzier der Fanzonen war, hätte hier nach Ansicht der
Kontrolleinrichtungen doch die Möglichkeit bestanden, im
Verhandlungswege bessere Konditionen zu erreichen. Für die
gegebenen
Rahmenbedingungen
erscheinen
den
Kontrolleinrichtungen die Mietkosten doch hoch und bleiben
bei ihrer Kritik.

2

siehe bspw. den Bericht des LRH „Projekt Neubau Bergisel Skisprunganlage“ vom 21.1.2004
23