Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.157

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

derzeit jedenfalls nicht anerkannt sind. Richtigerweise wurde diese
Endrechnung auch noch nicht fakturiert, was darauf schließen lässt,
dass noch eine Abklärung mit dem Vereinsvorstand vorgenommen
werden sollte.

Zum Thema Vergnügungssteuer wurde auch unter seinerzeitiger
Kontaktierung des Landeshauptmannes und der Bürgermeisterin in
Anbetracht und analog der Vereinbarung mit der UEFA, wonach von
dieser für die Veranstaltung keinerlei Vergnügungssteuer oder
Kriegsopfer- und Behindertenabgabe zu entrichten ist und die
Veranstaltung weitgehend über öffentlichen Subventionen finanziert
wird, angenommen, dass auch für die Durchführung der
Veranstaltung durch Stadt und Land getragene Rechtsträger
Vergnügungssteuer oder Kriegsopfer- und Behindertenabgabe nicht
zu entrichten ist. Ein seinerzeit bereits ohne Einbindung der
Vereinsvorsitzenden von der Finanzabteilung dem städtischen
Subventions- und Finanzausschuss vorgelegtes Ansuchen wurde
von diesem bis auf weiteres zu ergänzenden inhaltlichen
Abklärungen zurückgestellt.

Der Vergleich der OSVI mit dem ÖWD ist hier hinsichtlich seines
Ergebnisses nur insoweit zu kommentieren, als sich dieser
finanzierungslückeverringernd auswirkt. Der Vereinsvorstand war in
die Vergleichsgespräche nicht eingebunden.

Stellungnahme des
ehemaligen
Geschäftsstellenleiters und
nunmehrigen
Liquidators des
Vereines

Der Geschäftsstellenleiter weist darauf hin, dass die Personalkosten
(€ 83.400) nie in den zuvor vorgelegten Budgets enthalten waren, so
darf auch für alle Fanbereiche darauf hingewiesen werden, dass
seitens der OSVI immer betont wurde, dass die OSVI hier keine
Vergnügungssteuer zu entrichten hätte.

3.3 Gesamtabrechnung

Die korrigierte Endrechnung basiert auf dem Datenstand der OSVI
zum 3.3.2009, allerdings ist hierzu festzuhalten dass bis zum
Prüfungszeitpunkt (29.5.2009) keine tatsächliche Rechungslegung
an den Verein erfolgte.

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