Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.159

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

Agenturprovision

Die Agenturprovision war in der „Endrechnung Fanzonen und
Fanmeile EURO 2008“ zum 30.11.2008 noch nicht enthalten. Unter
Berücksichtigung der € 373.533 erhöht sich damit die offene
Forderung an den Verein auf € 1.237.878.

Die Agenturprovision wurde mit 10 % der (veranschlagten) Ausgaben in den jeweiligen Fanmeilen-Vereinbarungen geregelt. Die OSVI
hatte jedoch in jedem Fall Nachweise über die tatsächlichen Leistungen anhand der betrieblichen Kostenrechnung zu erbringen.

Stellungnahme der
OSVI

Die Erbringung der Kostennachweise durch die OSVI ist jederzeit
möglich

Ermittlung der
Agenturprovision

Die Höhe der seitens der OSVI in Rechnung gestellten Agenturprovision von € 373.533 wurde vom Verein Innsbruck-Tirol 08 ermittelt
und verteilte sich folgendermaßen auf die einzelnen Fanmeilen bzw.
Fanzonen:

Hinweis



Fanmeile Innenstadt:



158.601



Fan Zone Bergisel:



133.628



Fancamp Messe:



81.304



VIP-Viewing Seegrube



0

Ein ergänzender Passus im Bereich der Agenturprovision wurde in
der Vereinbarung für die VIP Zone Seegrube normiert: Für den Fall
einer Unterdeckung verzichtet die OSVI auf den Teil des Honorars,
der über den nachgewiesenen Leistungen liegt.

Bei der Ermittlung der Gesamtprovision seitens des Vereines wurde
für den VIP-Bereich Seegrube keine Abgeltung vorgesehen. Ob
diese Regelung mit den Vertragsinhalten im Einklang steht, ist für
den LRH bzw. die KA fraglich.

Stellungnahme der
OSVI

Auch die Erbringung des Kostennachweises für die Seegrube ist
jederzeit möglich. Die Abrechnung ist, wie im Bericht angemerkt,
eine Frage der Vertragsauslegung und daher auch Inhalt der
Abstimmungsgespräche.

Verzicht auf
Agenturprovision im
Sicherheitstopf

Wie bereits von der KA im „Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Vereines Innsbruck-Tirol 08“ festgestellt,
wurde der in der 5. Vorstandssitzung des Vereines beschlossene
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