Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.160

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

Verzicht auf die Provision aus dem Sicherheitstopf vertraglich nicht
umgesetzt.

weitere offene
Forderungen/Gegenverrechnungen des
Vereines an die OSVI

In der Aufstellung zur Gesamtabrechnung Fanzonen und Fanmeile
Host City Innsbruck per 3.3.2009 wurde auf weitere (bisher nicht
fakturierte) Verrechnungen bzw. Forderungen seitens des Vereines
hingewiesen.

Lt. Auskunft der OSVI-Geschäftsführung war bereits zum Anschaffungszeitpunkt der Mehrwegbecher eine weitere Verwendung dieser
von der OSVI geplant. Ingesamt übernimmt die OSVI rd. 270.000
Mehrwegbecher, wovon mehr als die Hälfte mit Werbeaufdrucken
diverser Unternehmen bzw. der Host City versehen sind. Der Verein
fakturierte die Mehrwegbecher an die OSVI zum Anschaffungspreis,
lediglich die Becher einer Biermarke erhielten einen Preisabschlag.
Die Höhe dieser Faktura belief sich auf € 115.000.

Stellungnahme der
OSVI

Die Mehrwegbecher sind in der OSVI bereits in Verwendung; derzeit
für die Veranstaltungen in der Tiroler Wasserkraftarena und
Olympiahalle, im Zuge der Neuausschreibung für das Catering ist
auch die Verwendung in anderen Bereichen, insbesondere im Tivoli,
vorgesehen.
Eine weitere offene Ausgangsrechnung des Vereines an die OSVI
betrifft zehn VIP-Tickets für ein Gruppenspiel in Innsbruck in Höhe
von insgesamt € 12.500.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der korrigierten Endabrechnung
seitens der OSVI (3.3.2009) war der Ausgang des Verfahrens mit
einem Wachdienst in Bezug auf die Leistungsabrechnung noch
offen. Bei der Verhandlung am 26.5.2009 wurde ein Vergleich
abgeschlossen. Die OSVI hat sich verpflichtet, einen Betrag von
€ 195.000 an Stelle der eingeklagten € 320.000 zu bezahlen. Die
sich daraus ergebende Differenz von € 125.000 wirkt sich für den
Verein forderungsmindernd aus.

Stellungnahme der
OSVI

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Konto mit dem Wachdienst
wurde zwischenzeitlich ausgeglichen. Wie dargestellt, ergibt sich
daraus ein forderungsmindernder Betrag von € 125.000 zu Gunsten
des Vereins.

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