Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.161
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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile
weitere offene
Forderungen der
OSVI an den Verein
Für die Vorfinanzierung von verspäteten Zahlungen des Vereines
erwuchsen der OSVI auf dem Girokonto bis inklusive dem
(geschätzten) 2. Quartal 2009 Sollzinsen in der Höhe von € 43.227.
Ein weiterer offener Punkt ist die Abschreibung von zweifelhaften
Forderungen, hierbei wird seitens der OSVI von rd. € 16.000 ausgegangen.
Ebenfalls nicht geklärt waren zum Prüfungszeitpunkt drohende
Säumniszuschläge von € 8.817 aufgrund der Änderung des USt.Satzes von 10 % auf 20 %. Seitens der OSVI wurde mit 7.4.2009 ein
Nachsichtsansuchen beim Finanzamt Innsbruck eingebracht.
Einer weiteren Klärung bedarf zudem der Ankauf eines Projektors
für die VIP Zone Seegrube. Hierbei sollte dem Verein eine Miete in
der Höhe von € 25.000 vorgeschrieben werden, welche sich aus
dem Kaufpreis abzüglich des Wiederverkaufspreises ergibt.
Darüber hinaus sind zwei geringfügige Buchungen von € 1.654 im
Bereich des Fancamps Messegelände noch zur Weiterverrechnung
offen.
Stellungnahme der
OSVI
Sämtliche übrigen Punkte zeigen den Abstimmungsbedarf mit dem
Verein, um zu einer endgültigen Abrechnung zu gelangen.
Handlungsoptionen
für die Gesellschafter
bzw. Mitglieder
Sowohl an der OSVI als auch am Verein Innsbruck-Tirol 08 sind das
Land Tirol und die Stadt Innsbruck jeweils zur Hälfte als Gesellschafter bzw. ordentliche Mitglieder beteiligt. Unter Berücksichtigung
dieser Vorgaben ergeben sich für die weitere Vorgehensweise zur
Abdeckung der offenen Finanzierungslücke zwei Alternativen:
1. Der Verein Innsbruck-Tirol 08 wird mit zusätzlichen liquiden
Mitteln in der benötigten Höhe ausgestattet. Hierbei sind
jedoch in jedem Fall weitere Abstimmungen zwischen der
OSVI und dem Verein über die Kostentragung der oben
aufgezeigten offenen Punkte zu treffen.
2. Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck decken die offenen
Forderungen über den Betriebsabgang der OSVI.
In jedem Fall sollte eine möglichst rasche Regelung getroffen
werden, damit sich die bereits bestehenden Finanzierungszinsen
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