Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.174
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4. Vereinsstrukturen
wurde im Anschluss daran vom Bereichsleiter Rechnungswesen
dem Geschäftsführer auf Belegsebene dargestellt und erläutert.
Anschließend erfolgte zusätzlich eine Abstimmung mit den
Zuständigen der einzelnen Bereiche (Verantwortliche: FZ Bergisel,
Fanmeile, Fancamp, Seegrube).
Auf
Grund
der
festgestellten
Differenzen
wurden
der
Geschäftsführer des Vereins und der Vereinsvorsitzende vom
Geschäftsführer der OSVI informiert.
Stellungnahme der
Vereinsvorsitzenden
Die aufgezeigte formelle Unrichtigkeit hinsichtlich der Wahl der
Vereinsorgane ist richtig, es konnte aber bei gegenständlichem
Verein und völliger Willensübereinstimmung hinsichtlich der
Besetzung der Vereinsorgane von einer faktischen Wahl
ausgegangen werden.
Obigen Ausführungen und tatsächlichem Sachverhalt folgend ist
eine Anwendung des § 24 Abs. 2 Vereinsgesetz auszuschließen.
Die Vorstandsvorsitzenden teilen in einer im Nachhinein
angestellten Betrachtung die Auffassung der Kontrollinstanzen, dass
die durch die gewählte Vereins- und Veranstalterstruktur erwarteten
und im Bericht aufgezeigten Vorteile nicht eingetreten sind. Neben
den im Bericht genannten erwarteten Vorteilen ist auch das
Bestreben zu nennen, schlanke, wenig aufwendige Strukturen mit
kurzen Wegen zu schaffen.
Der Ordnung halber darf angeführt werden, dass das
„Abschlussbudget“ dem Stadtsenat nicht durch den Verein, sondern
den inhaltlich verantwortlichen Geschäftsstellenleiter präsentiert
worden ist. Bei Entlastung des Vereinsvorstandes waren beide
Rechnungsprüfer anwesend, welche dem Verein eine ordentliche
Buchführung und Rechnungslegung bzw. ein sehr zufrieden
stellendes Ergebnis der Prüfung attestierten.
Stellungnahme des
ehemaligen
Geschäftsstellenleiters und
nunmehrigen
Liquidators des
Vereines
Hinsichtlich der Information über den Liquiditätsstatus des Vereines
bzw. der OSVI an den Assistenten des Geschäftsstellenleiters
seitens der OSVI am 14.08.2008 muss festgehalten werden, dass
dieser zu diesem Zeitpunkt (Dienstende 31.08.2008) seinen
Resturlaub konsumierte und die Information nicht mehr weiterleiten
konnte.
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