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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.187

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züglichen Adaptierungskosten in Höhe von ca. brutto € 568.340,00
abzgl. eines Sonderbeitrages der Stadtgemeinde Innsbruck von brutto
€ 127.920,00 (StS-Beschluss vom 25.01.2012) in das bereits bewilligte
Bauerfordernis der Sill und zur Fortsetzung des Modellversuches an
der bestehenden Rampe.
Mit Schreiben vom 19.10.2012 stimmte die Bundeswasserbauverwaltung der Ausarbeitung eines Gewässerpflegekonzeptes in technischer
Hinsicht zu und genehmigte die Aufnahme entsprechender Kosten von
brutto rd. € 40.000,00 in das bestehende Projekterfordernis.
6.2 Förderungen / Zahlungsrückflüsse
Maximalförderbeträge
gem. ministerieller
Erlässe

Die maximalen Förderbeträge der Republik Österreich und des Landes
Tirol ergaben sich gemäß der finanziellen Genehmigung des BMLFUW
auf Grundlage des genehmigten Projekterfordernisses für den Inn mit
brutto € 3.145.000,00 Bundesanteil sowie für die Sillmündung mit brutto
€ 1.575.000,00 Bundesanteil und brutto € 1.260.000,00 Landesanteil.
Nicht Bestandteil des dargestellten Förderumfangs waren Planungsleistungen für die Ausarbeitung des generellen Projektes (anerkanntes
Erfordernis brutto € 80.000,00) und des Detailprojektes (brutto
€ 80.000,00) sowie die Durchführung eines Modellversuches (brutto
€ 210.902,00). Jene Kosten wurden im Rahmen weiterer finanzieller
Genehmigungen erfasst.

Förderungsabwicklung

Im Zuge der Baumaßnahmen wurden durch die Projektleitung Teilabrechnungen einzelner Bauabschnitte auf Basis erbrachter Rechnungsund Vorfinanzierungskosten erstellt und der Bundeswasserbauverwaltung zur Förderungsabwicklung bzw. Freigabe von Förderzahlungen
übermittelt.
Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Endabrechnungen förderbarer
Aufwendungen für die Bauabschnitte 01, 02 b und 4 an die Bundeswasserbauverwaltung übergeben worden. Weitere Bauabschnitte waren in Ausarbeitung bzw. aufgrund laufender Adaptierungsarbeiten für
einen späteren Zeitpunkt terminisiert.

Erhaltene Förderzahlungen bis Stichtag
12.09.2013

Im Zeitraum September 2010 bis zum Stichtag 12.09.2013 waren Kapitaltransferzahlungen des Bundes sowie des Landes Tirol von
€ 3.418.000,00,00 zu verzeichnen. Diese setzten sich zusammen aus
den geleisteten finanziellen Beiträgen des Bundes in Höhe von
€ 952.000,00 für den Hochwasserschutz Inn (= 85 % Förderanteil von
€ 1.120.000,00) bzw. € 2.466.000,00 (= 90 % Förderanteil von
€ 2.740.000,00) von Bund und Land für den Hochwasserschutz Sillmündung.
Im Zuge der Baumaßnahmen am Hochwasserschutz wurde von Seiten
der Bundeswasserbauverwaltung auf die Vorfinanzierung von förderbaren Kosten in Höhe von brutto rd. € 1.043.800,00 durch die Stadtgemeinde Innsbruck verzichtet.
Mit 12.09.2013 betrug die Gesamtsumme der förderbaren Kosten für
die Projektierung des Hochwasserschutzes am Inn und an der Sillmündung (ohne Planung des generellen Projektes, des Detailprojektes und
des Modellversuches) gemäß Kostenzusammenstellung der Projektlei-

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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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