Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.176

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5. Zusammenfassende Feststellungen

Offener Betrag aus
Der sich aus der korrigierten Abrechnung der OSVI zum Stichtag
OSVI-Abrechnung per 3.3.2009 ergebende offene Betrag von € 936.214 wurde von den
3.3.2009
Prüforganen auf Einzelbelegebene verifiziert. Auf Basis dieser Prüfung kann einerseits bestätigt werden, dass alle in diesem Bericht
aufgezeigten Unterschiedsbeträge bezüglich der vier Fanbereiche
belegmäßig nachweisbar sind. Andererseits war für die Prüfer im
Rahmen der vorgenommenen Belegprüfung ersichtlich, dass die
betraglichen Abweichungen bzw. die diesen Differenzen zugrunde
liegenden Buchungen in Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft 2008 stehen.

Der LRH und die KA weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass
eine inhaltliche Überprüfung (Angebotseinholung, Auftragsvergabe,
Kontrolle der Rechnungslegung etc.) der jeweiligen Grundgeschäfte
nicht Gegenstand der durchgeführten Prüfung war.

Korrigierte Endrechnung per 3.3.2009
nach wie vor nicht
fakturiert

Die vom LRH und der KA eingesehene korrigierte Endrechnung zum
Stichtag 3.3.2009 war zum Prüfungszeitpunkt nicht fakturiert.
Außerdem halten die Prüforgane fest, dass in dieser berichtigten
Endrechnung einige Themenkreise (weitere maßgebliche Erträge
und Aufwendungen nach dem Stichtag 3.3.2009, diverse Gegenverrechnungen, Finanzierungskosten, zweifelhafte Forderungen, Projektor Seegrube, Vergleich privater Wachdienst samt Anwaltskosten,
allfällige Säumniszuschläge des Finanzamtes betreffend Umsatzsteuerübertrag, Vergnügungssteuer Seegrube) noch zu berücksichtigen wären.

Vergnügungssteuervorschreibungen

Die Vergnügungssteuervorschreibungen hinsichtlich der Fanmeile
Innenstadt, Fan Zone Bergisel und des Fancamps Messe sind in der
von der OSVI zum Stichtag 3.3.2009 korrigierten Endrechnung
enthalten. Die in diesem Zusammenhang stehenden Steuerbescheide sind allesamt erst im Jänner 2009 ergangen. Außerdem
waren diese zum Prüfungszeitpunkt von der OSVI noch unbeglichen.

Der Vergnügungssteuerbescheid für die VIP Zone Seegrube war bei
Beendigung der Prüfungshandlungen noch ausständig.

möglicher Vorteil der
Personalunion ist
nicht eingetreten

Prinzipiell wurde in dieser Berichterstattung hingewiesen, dass die
vorliegende personelle „Verschachtelung“ (der auftragnehmende
OSVI-Geschäftsführer ist auch Vorstandsmitglied des auftraggebenden Vereines) Vorteile bringen kann, da damit bei der Umsetzung
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