Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.182
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auch beschlossen hatte, den Verein so rasch wie möglich zu liquidieren
und nach Rechnungsabschluss und Vorliegen eines Jahresabschlusses
eine ao. Generalversammlung zur Auflösung des Vereines
einzuberufen.
3 Belegmäßige Abstimmung Vereinskonto
Ermittlung der
Tagessalden
Die Kontrollabteilung hat eine Verifizierung der Belegsammlung
hinsichtlich des vom Verein eröffneten Girokontos vorgenommen. Als
Ergebnis dieser Prüfung betreffend den Zeitraum 24.5.2007 bis
30.11.2008 wurde festgehalten, dass es lediglich im Jahr 2008 an zwei
(Valuta-)Tagen zu Kontoüberziehungen gekommen ist, die jedoch
beide am darauf folgenden Tag durch eingegangene Gutschriften
wieder ausgeglichen worden sind. Mit Stichtag 30.11.2008 stand auf
dem betreffenden Girokonto noch ein Guthaben von € 23.466,80 zur
Verfügung.
Lt. Information des Leiters der Geschäftsstelle war die Kontoführung
auf Habenbasis (bis auf die zwei erwähnten Ausnahmen) nur dadurch
möglich, dass die OSVI in Bezug auf die für die Fanbereiche
anfallenden Kosten teilweise in Vorlage getreten ist.
Belegprüfung
Bei der Prüfung der einzelnen Belege wurde von der Kontrollabteilung
besonderes Augenmerk auf die eindeutige inhaltliche Zuordnung der
Rechnungen zur Euro 08, die vollständigen Angaben im Hinblick auf
den
jeweiligen
Anlass
und
Personenkreis
speziell
bei
Kreditkartenabrechnungen,
Spesenabrechnungen
und
Bankomatzahlungen
sowie
den
Autorisierungsvermerk
einer
anweisungsbefugten Person gelegt.
Die Überprüfung hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben bei
Kreditkarten- und Spesenabrechnungen sowie der inhaltlichen
Zugehörigkeit der getätigten Ausgaben zur Euro 08 und die
stichprobenartig vorgenommene Überprüfung bezüglich der Lukrierung
von angebotenen Skonti haben keinen Grund für eine Beanstandung
ergeben.
Genehmigungsvermerk
Gem. Vorstandsbeschlüssen wurde der Leiter der Geschäftsstelle
ermächtigt, Ausgaben bis € 10.000,00 zu genehmigen, für Ausgaben
über € 10.000,00 war die Unterschrift des 1. Vorsitzenden des
Vorstandes erforderlich. Im Zuge einer diesbezüglichen Überprüfung
stellte die Kontrollabteilung in einem Fall fest, dass auf einer
Kreditkartenabrechnung
kein
Genehmigungsvermerk
einer
anweisungsbefugten Person vorhanden war. In einem weiteren Fall
wurde die Faktura zwar vom Leiter der Geschäftsstelle zur Anweisung
freigegeben, auf Grund der Höhe des Rechnungsbetrages wäre jedoch
die Unterschrift des 1. Vorsitzenden des Vorstandes notwendig
gewesen.
In der Stellungnahme dazu wurde vom Verein mitgeteilt, dass der
Beleg noch während des Prüfverfahrens durch den 1. Vorsitzenden
unterzeichnet worden sei.