Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.183

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Resümee zur
Belegprüfung

Insgesamt wurde positiv hervorgehoben, dass die einzelnen Belege
grundsätzlich mit ausreichend detaillierten Angaben versehen waren.
Lediglich während der Durchführung der Euro 08 in den Monaten
Juni/Juli 2008 waren diese Detailinformationen vereinzelt nicht in
jedem Fall gegeben.
4 Personal

Allgemeines

Zur Durchführung der operativen Tätigkeiten wurden vom Verein
insgesamt 18 Werkverträge und 4 Dienstverträge abgeschlossen.

Werkverträge

Die zeitlich und monetär wesentlichsten drei Werkverträge wurden für
die Bereiche „Leitung der Geschäftsstelle der UEFA EURO 2008TM Host
City Innsbruck“, „mediale Beratung und Betreuung des Vereines
Innsbruck-Tirol 08“ sowie „strategische Beratung und Betreuung des
Vereines
Innsbruck-Tirol
08
in
Bezug
auf
spezifische
Interessensgruppen“ errichtet. Weitere Werkverträge bestanden für
verschiedenste Teilprojekte.

Genehmigung
im Vereinsvorstand

Bis auf einen Werkvertrag wurden alle Verträge in den abgehaltenen
Vorstandssitzungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine
nachträgliche Sanktionierung dieses einen Werkvertrages erfolgte
durch den 1. Vorsitzenden des Vorstandes noch im Laufe der Prüfung
der Kontrollabteilung.

Auszahlung
Werkvertragshonorare

Die Abstimmung der über das Vereinskonto im Zusammenhang mit den
beauftragten Werkleistungen getätigten Auszahlungen mit den laut
Werkverträgen vereinbarten Honoraren ergab keinen Anlass für
etwaige Beanstandungen.

Bonifikation
Geschäftsstellenleitung

Im Werkvertrag über die Leitung der Geschäftsstelle war neben einem
monatlichen Pauschalhonorar auch eine einmalige Erfolgsprämie
vereinbart. Die Kontrollabteilung stellte anerkennend fest, dass die
Auszahlung dieser Erfolgsprämie in Abhängigkeit von definierten
Bewertungskriterien erfolgt ist. Die Zielerreichung ist insgesamt mit
94,25 % ermittelt worden.

Spesenregelungen

In Bezug auf Spesen, die anlässlich der Erbringung der Werkleistungen
angefallen und vom Verein auch beglichen worden sind, stellte die
Kontrollabteilung fest, dass einzelne Werkverträge - formal gesehen keine Spesenregelungen enthielten. Entschärfend merkte die
Kontrollabteilung dazu ausdrücklich an, dass alle abgerechneten
Spesen in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit
standen und somit eine zusätzliche Begleichung inhaltlich absolut
nachvollziehbar war.

Dienstverträge

Der Verein als Dienstgeber schloss mit insgesamt vier Personen zeitlich
befristete
Dienstverträge
ab.
Alle
Verträge
wurden
in
Vorstandssitzungen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bonifikationen

In allen vier Dienstverträgen wurden u.a. auch Erfolgsprämien in Aussicht gestellt, welche schlussendlich ebenfalls auf Basis von nachvollziehbaren Bewertungskriterien zur Auszahlung gelangt sind. Die Ziel-