Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.184
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erreichung lag in drei Fällen bei 100 % bzw. in einem Fall bei 80 %.
Weiterverrechnung
an die OSVI
Eine Dienstnehmerin im Back-Office-Bereich wurde nach Maßgabe der
Überlegung eingestellt, dass diese jeweils zur Hälfte für den Verein
bzw. die beauftragte Agentur (OSVI) tätig sein werde;
dementsprechend war auch beabsichtigt, die Gehaltskosten aliquot an
die OSVI weiterzuverrechnen. Die Kontrollabteilung stellte bei ihrer
Prüfung fest, dass eine Weiterverrechnung an die OSVI mit dem
Argument unterblieben ist, dass die Dienstnehmerin – entgegen der
ursprünglichen Planungen – überwiegend Tätigkeiten für den Verein
bewältigte.
Urlaubszuschuss
Beanstandung
Die Prüfung der von einer Steuerberatungskanzlei vorgenommenen
Gehaltsabrechnungen führte in einem Fall zur Beanstandung, dass
hinsichtlich des Urlaubszuschusses im Juni 2008 aufgrund einer
falschen Aliquotierungsberechnung brutto € 65,57 zu viel ausbezahlt
worden sind.
5 Veranstaltungsbereiche
Beauftragung OSVI
Der Verein Innsbruck-Tirol 08 wurde von der Stadtgemeinde Innsbruck
und dem Land Tirol beauftragt, seinem Vereinszweck entsprechend
Veranstaltungen durchzuführen oder durch andere Veranstalter
ausrichten zu lassen. In diesem Sinne wurde in der 1. Vorstandssitzung
vom 29.6.2007 der Beschluss gefasst, dass die OSVI „die
Veranstaltungsbereiche Seegrube, Bergisel, Messehalle und Innenstadt
im Auftrag des Vereins“ abwickeln wird.
Die Kontrollabteilung vertrat in Bezug auf diese Direktbeauftragung der
OSVI durch den Verein die Ansicht, dass nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen eine Ausschreibung gem. BVergG i.d.g.F.
erforderlich gewesen wäre. Im Anhörungsverfahren dazu erklärte der
Vorstand, dass die Rechtsberatung des Vereines in diesem Fall von
einer „In-House“ – Vergabe ausgegangen sei.
Vereinbarungen
Die Vertragsparteien – Verein Innsbruck-Tirol 08 und OSVI – haben für
die vier erwähnten Veranstaltungsbereiche jeweils eine separate
Vereinbarung, teilweise ohne Datum, abgeschlossen, darüber hinaus
existiert zur Präzisierung und für die operative Umsetzung der
Einzelvereinbarungen ein für alle vier Verträge gültiger Zusatz.
Primär auffällig war in diesem Zusammenhang, dass in der Präambel
des Zusatzes zu den Vereinbarungen hinsichtlich der Fanbereiche
Seegrube, Bergisel und Messe jeweils auf diese Einzelvereinbarungen,
allerdings mit Datum 1.8.2007 Bezug genommen worden ist, während
als Referenzdatum für die Fanmeile Innenstadt der 1.8.2008 angeführt
worden war. Zu diesem Sachverhalt erklärte der Vorstand, dass mit
Ausnahme der Vereinbarung „Fanmeile“ alle Vereinbarungen am
1.8.2007 unterzeichnet worden sind. Bei der Angabe des Datums für
die Fanmeile Innenstadt wäre auch der 1.8.2007 und nicht der
1.8.2008 gemeint gewesen, es habe sich hier nur um einen Tippfehler
gehandelt.