Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.189

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Akontozahlungen

Bis zum Prüfungsstichtag (30.11.2008) tätigte der Verein über das
Bankkonto insgesamt 21 Überweisungen, welche als Akontozahlungen
den vier von der OSVI organisierten und durchgeführten Fanbereichen
zuordenbar waren. Die Überprüfung dieser Akontozahlungen bzw. der
damit in Verbindung stehenden Belege führte in drei Fällen zu
Beanstandungen.
Auf die Empfehlung der Kontrollabteilung, im Sinne einer vollständigen,
korrekten und nachvollziehbaren Belegsammlung die aufgezeigten
Beanstandungen aufzuklären bzw. gegebenenfalls zu bereinigen, teilte
der Vereinsvorstand im Anhörungsverfahren mit, dass eine Aufklärung
und Bereinigung mittlerweile stattgefunden habe.

Umsatzsteuerrechtliche Aspekte

Den Vorstandsprotokollen und den schriftlichen „Briefings“ zu den
Vorstandssitzungen war zu entnehmen, dass bezüglich der
Entschädigungszahlungen der UEFA an die Host Cities gemäß HostCity-Charta Unklarheiten über die Anwendung des Normalsteuersatzes
oder des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bestanden.
Der Steuerberater des Vereines ging im Ergebnis davon aus, dass es
sich bei den durchgeführten Veranstaltungen umsatzsteuerrechtlich um
Filmvorführungen bzw. Musik- und Gesangsdarbietungen handelt und
die Entschädigungszahlungen daher mit dem ermäßigten 10 %igen
Umsatzsteuersatz zu belegen wären. Er betonte allerdings auch
ausdrücklich, dass zur endgültigen Absicherung bzw. Klärung der
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes eine Anfrage an das
Finanzamt Innsbruck gestellt werde.
Bei Beendigung der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung
informierte der Geschäftsstellenleiter darüber, dass sich das
Bundesministerium für Finanzen nunmehr zur umsatzsteuerrechtlichen
Behandlung der Zahlungen der UEFA in der Weise geäußert hat, dass
die angesprochenen Zahlungen mit dem 20 %igen Normalsteuersatz zu
besteuern sind. Auf Basis dieser rechtlichen Würdigung des BMF
besteht in diesem Zusammenhang seitens des Vereines eine
zusätzliche – bis dato nicht erwartete – Umsatzsteuerschuld in Höhe
von € 83.333,33.
Nachdem auch hinsichtlich der Akontozahlungen an die OSVI von einer
ermäßigten Umsatzsteuerpflicht ausgegangen worden ist, empfahl die
Kontrollabteilung dahingehend in Abstimmung mit dem Finanzamt eine
Korrektur der bisherigen Rechnungslegung vorzunehmen. Wie aus der
Stellungnahme des Vereinsvorstandes zu dieser Angelegenheit
hervorging, ist eine Bereinigung in Absprache und Abstimmung mit
dem Finanzamt erfolgt.

Agenturprovision
OSVI

In den abgeschlossenen Verträgen betreffend die Fanbereiche wurde
eine Agenturprovision in Höhe von 10 % der (veranschlagten)
Ausgaben mit dem Zusatz vereinbart, dass die OSVI die Höhe der
Provision anhand kostenrechnerischer Nachweise über die erbrachten
Leistungen zu untermauern hat. Bei Vereinbarungsabschluss wurde von
einer Agenturprovision in Höhe von € 350.000,00 bis € 400.000,00
ausgegangen.