Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.192

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ISPA und OSVI
hafteten solidarisch
und unbeschränkt

Die festgelegten Vertragsinhalte sind so auszulegen, dass alle
Punkte, die den Stadioneigentümer (ISPA) betreffen, auch für den
Stadionbetreiber (OSVI) gelten. Die ISPA und die OSVI waren
demzufolge für alle Aufgaben und Pflichten, die aus der
Stadionvereinbarung hervorgehen, solidarisch und unbeschränkt
haftbar.

Stadiongebühr und
Entschädigung

Der
Ausrichter
zahlt
gem.
dieser
Vereinbarung
dem
Stadioneigentümer eine Stadiongebühr zur Entschädigung bzw.
Deckung der durch die Erfüllung der Verpflichtungen des
Stadioneigentümers entstehenden Kosten. Vertragsgemäß waren
spielspezifische und nicht-spielspezifische Gesamtentschädigungen
vom Ausrichter an den Stadioneigentümer zu leisten. Die Verteilung
dieser Zahlungen an die OSVI bzw. an die ISPA ist in der
nachfolgenden Tabelle ersichtlich (Beträge netto in €):

Zahlungen an die OSVI bzw. an die ISPA
Zahlungen an

Anteil

OSVI

ISPA

OSVI

Basisentschädigung

160.000 112.000

48.000

70%

Energie-/Betriebskostenentschädigung

62.500

62.500

Infrastrukturpauschale

100.000

60.000

Versicherungsbonus

25.000

25.000

Personalpauschale

229.167 137.500

91.667

60%

Performance Bonus

100.000

70.000

30%

Gesamtentschädigung

676.667 427.000 249.667

63%

Kostenbeschreibung

Vereinbarung

30.000

0 100%
40.000

60%

0 100%

Mit dieser Gesamtentschädigung sind sämtliche Leistungen, die in
der Stadionvereinbarung vom Stadioneigentümer verlangt wurden,
abgegolten.

Die Stadiongebühr deckte jedoch lt. Stadionvertrag nicht die Kosten
für die Miete des Stadions, der Stromversorgung, Beleuchtung,
Wasser und die Reinigungsdienste ab. Der Stadioneigentümer hat
das für die Organisation der Spiele der UEFA EURO 2008 im
Stadion benötigte Personal auf seine Kosten bereitzustellen.