Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.192
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ISPA und OSVI
hafteten solidarisch
und unbeschränkt
Die festgelegten Vertragsinhalte sind so auszulegen, dass alle
Punkte, die den Stadioneigentümer (ISPA) betreffen, auch für den
Stadionbetreiber (OSVI) gelten. Die ISPA und die OSVI waren
demzufolge für alle Aufgaben und Pflichten, die aus der
Stadionvereinbarung hervorgehen, solidarisch und unbeschränkt
haftbar.
Stadiongebühr und
Entschädigung
Der
Ausrichter
zahlt
gem.
dieser
Vereinbarung
dem
Stadioneigentümer eine Stadiongebühr zur Entschädigung bzw.
Deckung der durch die Erfüllung der Verpflichtungen des
Stadioneigentümers entstehenden Kosten. Vertragsgemäß waren
spielspezifische und nicht-spielspezifische Gesamtentschädigungen
vom Ausrichter an den Stadioneigentümer zu leisten. Die Verteilung
dieser Zahlungen an die OSVI bzw. an die ISPA ist in der
nachfolgenden Tabelle ersichtlich (Beträge netto in €):
Zahlungen an die OSVI bzw. an die ISPA
Zahlungen an
Anteil
OSVI
ISPA
OSVI
Basisentschädigung
160.000 112.000
48.000
70%
Energie-/Betriebskostenentschädigung
62.500
62.500
Infrastrukturpauschale
100.000
60.000
Versicherungsbonus
25.000
25.000
Personalpauschale
229.167 137.500
91.667
60%
Performance Bonus
100.000
70.000
30%
Gesamtentschädigung
676.667 427.000 249.667
63%
Kostenbeschreibung
Vereinbarung
30.000
0 100%
40.000
60%
0 100%
Mit dieser Gesamtentschädigung sind sämtliche Leistungen, die in
der Stadionvereinbarung vom Stadioneigentümer verlangt wurden,
abgegolten.
Die Stadiongebühr deckte jedoch lt. Stadionvertrag nicht die Kosten
für die Miete des Stadions, der Stromversorgung, Beleuchtung,
Wasser und die Reinigungsdienste ab. Der Stadioneigentümer hat
das für die Organisation der Spiele der UEFA EURO 2008 im
Stadion benötigte Personal auf seine Kosten bereitzustellen.