Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.198

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vorheriger Genehmigung durch den Vereinsvorstand zulässig.
geplante Einnahmen
der OSVI

In den veranschlagten Ausgaben ist pro Bereich die Position
„Organisation OSVI“ enthalten. Dieser Ansatz stellt das geplante
Leistungsentgelt und damit Einnahmen für die OSVI aus der
Unterstützung
bzw.
ordnungsgemäßen
Vermarktung
und
Abwicklung der einzelnen Bereiche dar. In den Vereinbarungen
wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, dass dieser Ansatz
unter dem eines „ortsüblichen“ Agenturhonorars liegt.

Gem. den beschlossenen und den Vereinbarungen beigefügten
Budgets konnte die OSVI somit mit Einnahmen in folgender Höhe
rechnen:

Einnahmen aus den Fan-Bereichen
Einnahmen OSVI

Beträge in €

Fandorf Messe
VIP-Hospitality
Seegrube
Fanmeile Innenstadt

22.740
112.075

Public Viewing Bergisel

110.800

Summe

352.515

106.900

Diese „Agenturprovision“ in der Höhe von geplanten rd. € 350.000,-stellt somit die eigentliche Ertragskomponente (Deckungsbeitrag) für
die OSVI aus diesen Vereinbarungen dar.

Vollkostenrechnung
verpflichtend

Nach den Vereinbarungen wurde die OSVI jedoch verpflichtet an
Hand der betriebsinternen Kostenrechnung Nachweise über die
erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu
erbringen. Diese Beträge müssen auf Selbstkostenbasis
(Vollkostenrechnung) erbracht werden. Sowohl der Verein als auch
die OSVI gingen von einer Unterdeckung lt. Budget aus. Die OSVI
hat alles daran zu setzen diese Unterdeckung zu verringern. Der
verbleibende Restabgang wird vom Verein getragen.

Zusatzvereinbarung
über die operative
Abwicklung

Zu diesen jeweiligen Vereinbarungen über VIP-Seegrube, Fandorf
Messegelände, Public Viewing Bergisel und Fanmeile Innenstadt
wurde zischen dem Verein „Innsbruck-Tirol08“ und der OSVI eine
Zusatzvereinbarung abgeschlossen, welche die Vereinbarung
präzisieren
und
die
operative
Abwicklung
sowie
die