Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.209
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ten Empfehlungen werden in weiterer Folge dem jeweils zuständigen
Entscheidungsgremium
(Stadtsenat
bzw.
Gemeinderat)
zur
Genehmigung übermittelt.
Nicht ausschusspflichtige Einzelsubventionen
Subventionsansuchen bis zu einer Höhe von € 3.000,00 können von
der Frau Bürgermeisterin oder einem dazu ermächtigten Mitglied des
Stadtsenates direkt und ohne Befassung weiterer Gremien vergeben
werden.
Zusätzliche Mittel
Für ao. Förderansuchen, die über den fachspezifischen Subventionstopf
nicht bedient werden können, sind unter der Vp. 1/061000-757900
„Sonstige Subventionen, lfd. Transferzlg.-Zuschüsse allgemeiner Art“
jährlich zusätzliche Mittel (2008: € 370,0 Tsd.) bereitgestellt.
Weitere der
Subventionsgebarung
zugeordnete Voranschlagsposten
In den Unterabschnitten 163000 – Freiwillige Feuerwehren und 390000
– Kirchliche Angelegenheiten gibt es insgesamt drei weitere Voranschlagsposten, die gemäß Jahresvoranschlag der Subventionsgebarung
zugeordnet sind. Da diese Voranschlagsposten jedoch als „gebundene
Ausgaben“ gekennzeichnet sind, werden sie auch keinem der fünf bestehenden Subventionstöpfe zugerechnet.
Subventionsaktenverwaltungsprogramm /
fehlende topfübergreifende Abgleichmöglichkeiten
Zur Erfassung der SubventionswerberInnen und –empfängerInnen
steht der zuständigen Sachbearbeiterin ein eigenes Subventionsaktenverwaltungsprogramm zur Verfügung. Dieses Programm ist innerhalb
der bestehenden Subventionstöpfe verknüpft, wodurch Mehrgleisigkeiten bzw. Mehrfachförderungen abgeklärt und gegebenenfalls vermieden werden sollen. Außerdem ist über das Buchhaltungsprogramm im
Einzelnen ersichtlich, welche Förderungen ein(e) SubventionswerberIn
im laufenden Jahr bereits erhalten hat.
Zu den allgemeinen Ausführungen der Kontrollabteilung hinsichtlich des
Subventionsaktenverwaltungsprogrammes ergänzte die MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass die Software für die Dienststellen nicht „topfübergreifend“ zur Verfügung steht. Eine diesbezügliche Anregung bei der zuständigen MA I – Amt für Information und Organisation wurde augrund eines bevorstehenden Softwarewechsels
(ACTA-NOVA) abgelehnt. Die neue Software sollte sodann über die
notwendigen Funktionen verfügen. Ein „topfübergreifender“ Abgleich
sei bis zur Einführung der neuen Verwaltungssoftware lediglich über
das Buchhaltungsprogramm bzw. über direkte Anfragen bei der MA IV
(Referat für Subventionen/Förderungen) möglich.
Voranschlag
2007 bis 2009
Zl. KA-05410/2009
Die für den Subventionstopf „Unterricht und Erziehung“ vorgesehenen
Mittel sind im Jahresvoranschlag in den Sammelnachweisen 520 – (Jahres-)Subventionen Unterricht und Erziehung sowie 522 – Sondersubventionen Unterricht und Erziehung abgebildet. Im Voranschlag des
Jahres 2009 wurden die beiden Sammelnachweise aufgrund (aufbau-)
organisatorischer Änderungen (Zuordnung des Amtes für Erziehung,
Bildung und Gesellschaft von der MA V zur MA II) numerisch neu bezeichnet. Ab 2009 werden somit die Sammelnachweise 280 – (Jahres-)
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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