Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.215

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Die Kontrollabteilung empfahl, diesen formalen Aspekten künftig erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die
MA II – Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft, dass die Leitungen der städtischen Pflichtschulen mindestens einmal jährlich daran
erinnert werden, das jeweils gültige Formular zur Gewährung von Zuschüssen zu Schulveranstaltungen an die Eltern auszugeben. Zudem
wurde argumentiert, dass durch die Fülle der Anträge im durchschnittlichen Ausmaß von 750 gewährten SchülerInnenzuschüssen pro Jahr in
Einzelfällen das Übersehen von formalen Aspekten bedauerlicherweise
vorkommen könne, dies aber in keinem Fall eine Auswirkung auf die
ordnungsgemäße Zuerkennung des SchülerInnenzuschusses gehabt
habe. Fehlende formale Aspekte beim Ausfüllen des Antragsformulars
durch die Eltern würden in jedem Fall von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt durch Rückfragen bei der Schulleitung oder den Eltern
eingeholt.
Abstimmung der
Verbuchungen

Im Rahmen einer Abstimmung der Verbuchungen der SchülerInnenzuschüsse für Schulveranstaltungen wurden zwei Fehlbuchungen auffällig. Im Zusammenhang damit versicherte die MA II – Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft in ihrer Stellungnahme, dass künftig
verstärkt Bedacht auf die richtige Verbuchung genommen werde.

Unterstützung der
Polytechnischen Schule

Eine AAO betraf eine Zuwendung an die Polytechnische Schule Innsbruck im Ausmaß von € 250,00, die über Antrag des Direktors der
Schule als Unterstützung für die Teilnahme von 15 Schülern an den
25. Bundesfußballmeisterschaften für Polytechnische Schulen in Niederösterreich unter dem Titel „Schülerzuschuss“ ausbezahlt worden ist.
Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass dies kein SchülerInnenzuschuss im eigentlichen Sinn (kein Elternformular, kein Nachweis über
das Einkommen der Eltern bzw. Familiennettoeinkommen, keine Kosten
der Veranstaltung etc.) ist, sondern als Subvention mit Genehmigung
der amtsführenden Stadträtin abgewickelt hätte werden müssen.
Im Anhörungsverfahren dazu betonte die MA II – Amt für Erziehung,
Bildung und Gesellschaft, dass diese Unterstützung der Polytechnischen
Schule Innsbruck irrtümlich unter dieser Voranschlagspost verbucht
worden sei, da es sich im Wesentlichen um eine Übernahme von Fahrtkosten gehandelt habe und folglich auf der Voranschlagspost für Schülerbeförderung verbucht hätte werden müssen. Der richtigen Verbuchung von Auszahlungen werde daher künftig ein noch strengeres Augenmerk zugewandt.

Richtlinien für die
Abwicklung/Berechnung
der SchülerInnenzuschüsse für
Schulveranstaltungen

Zl. KA-05410/2009

Die Kontrollabteilung hielt zusammenfassend anerkennend fest, dass
die überwiegende Anzahl der im Rahmen der Stichprobe ausgewählten
Antragsformulare ordnungsgemäß bearbeitet worden ist. Bei den aufgezeigten Mängeln handelte es sich hauptsächlich um formale Aspekte,
die keine Auswirkungen auf die Zuerkennung dieser SchülerInnenzuschüsse für Schulveranstaltungen hatten.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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