Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.220

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
die Gemeinden sogar berechtigt, generell das „Abstellen“, d.h. nicht
nur das Parken sondern auch das Halten in KPZ, zu besteuern.
Abgabenschuldner,
Höhe der Abgabe

Weiters normiert die IPAgbVO 2006 die Abgabenhöhe für die im Stadtzentrum gelegenen und übrigen gebührenpflichtigen KPZ sowie die
Abgabenhöhe im Hinblick auf die Parkzonen. Im Zusammenhang mit
dem Anwohnerparken wurde eine pauschalierte Parkabgabe, für das
Berufsparken eine Abgabe für die Dauer der jeweiligen Bewilligung
festgelegt.

Anwohnerund Berufsparken

In Bezug auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich
uneingeschränktes Parken (Anwohner- und Berufsparken) hat der Gemeinderat gesondert verordnet, welche Gebiete und Personenkreise
hierfür bestimmt sind.

Abgabenanspruch

Der Abgabenanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Abstellen des
Kraftfahrzeuges, in den Fällen des Anwohner- und Berufsparkens mit
dem Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides. Die Abgabe
wird mit dem Entstehen des Abgabenanspruches fällig.

Entrichtung der Abgabe

Zur Entrichtung der Abgabe ist der Lenker des Fahrzeuges, in jenen
Fällen, in denen eine Ausnahmegenehmigung („Anwohner- und Berufsparken“) erteilt worden ist, der Inhaber der Bewilligung verpflichtet.

Textliche Fassung der
IPAbgVO im Internet

Im Zuge der Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die im
Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte IPAbgVO 2006 nicht
der aktuellen Rechtslage entsprochen hat. Dies ist v.a. auf zwei Neuerungen bzw. Ergänzungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung
der Stadtgemeinde Innsbruck zurückzuführen.

Sophienruhe

Zum einen ist im Zuge der im Jahr 2008 durchgeführten Neugestaltung
der Weiherburggasse, der Sophienruhe und des Parkplatzes im Bereich
Alpenzoo eine Parkstraße geschaffen worden.

Comet-Parkzeitgerät

Zum anderen wurde vom StS der Einführung der neuen Generation des
Parkzeitgerätes (COMET-Parkzeitgerät) ab dem 1.11.2008 zugestimmt.
Hierzu teilte das Büro des MD mit, dass sich die Korrektur der im Internet veröffentlichten IPAbgVO 2006 in Vorbereitung befindet.
4 Organisation

Involvierte Dienststellen

Zl. KA 06013/2009

Im Bereich der Stadt Innsbruck sind drei Magistratsabteilungen mit vier
Ämtern an der Vollziehung des ParkAbgG 2006 bzw. der IPAbgVO 2006
unmittelbar beteiligt. Nach der in der MGO getroffenen Geschäftseinteilung sind dies die MA II mit dem Amt für Straßen- und Verkehrsrecht
und dem Amt für Strafen, die MA III mit dem Amt für Tiefbau sowie die
MA IV mit dem Amt für Rechnungswesen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

3