Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.225
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Abschluss
Überwachungsvertrag
Über Beschluss des Stadtsenates vom 17.12.1997 hat die Stadtgemeinde Innsbruck mit einem Überwachungsunternehmen (kurz Firma
genannt) zur Unterstützung bei der Einleitung oder Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich der Dienstleistung „Parkraumbewirtschaftung“ am 9.1.1998 einen Vertrag abgeschlossen.
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages war die Organisation und Durchführung
der Überwachung von gebührenpflichtigen Parkzonen.
Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis begann mit 1.1.1998 und wurde vorerst auf die
Dauer von 3 Jahren mit automatischer jeweils 1-jähriger Verlängerung
abgeschlossen.
Beträge in ATS
Im Hinblick auf die im Vertrag ausgewiesenen Beträge stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese noch in der alten Währung ausgewiesen
waren. Zudem hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die
vertraglich angeführte Höhe der Organstrafverfügung nicht mit der
zum Prüfungszeitpunkt April 2009 tatsächlich eingehobenen übereinstimmt.
Wertsicherung
In Bezug auf die vertraglich festgesetzte Pönale und Konventionalstrafe
hat die Kontrollabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass keine
Wertsicherung vorgesehen ist.
Schulung
Aufsichtsorgane
Die Firma hat sich vertraglich verpflichtet, Ausbildungslehrgänge im
Rahmen des innerbetrieblichen Ausbildungswesens abzuhalten und die
Teilnahme der Aufsichtsorgane durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung nachzuweisen. Die Prüfung zeigte, dass diesem Vertragspunkt
nicht entsprochen worden ist. Hierzu teilte das Referat Kurzparkzonen
im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass zwischenzeitlich mit der
Überwachungsfirma vereinbart worden sei, entsprechende schriftliche
Ausbildungsnachweise vorzulegen.
Einsatzpläne
Weiters hat die Firma der Auftraggeberin schriftlich, und zwar wöchentlich im Voraus, einen Einsatzplan bekannt zu geben, in welchem neben
dem Einsatz auch die Anzahl der Überwachungsorgane enthalten sein
muss. Die Kontrollabteilung hat bereits im Bericht über die stichprobenartige Verifizierung der Kosten- und Erlössituation im Bereich der
gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vom 22.2.2006 auf das Fehlen
solcher Einsatzpläne und somit auf die Nichtbeachtung der vertraglichen Bestimmung hingewiesen. Im Zuge der Stellungnahme führte der
Leiter des Referates Kurzparkzonenstrafen erneut aus, dass die Intensität der Überwachung durch die laufende Anzahl der eingespielten Organstrafverfügungen überprüft werden könne, weshalb ihm eine Vorlage detaillierte Einsatzpläne nach wie vor nicht als erforderlich erscheine. Vielmehr wünsche sich das Referat eine zeitgemäße Vertragsadaptierung.
Zl. KA 06013/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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