Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.226
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Anzahl
Organstrafverfügungen
Laut Tätigkeitsbericht des Referates Kurzparkzonenstrafen sind von
den Aufsichtsorganen im Jahr 2008 insgesamt rd. 140 Tsd. Organmandate ausgestellt worden. Die Anzahl der bezahlten Organstrafverfügungen belief sich dabei auf rd. 72 Tsd. Stück. Bei den verbleibenden rd.
68 Tsd. Organmandaten handelte es sich um zum 31.12.2008 noch
unbezahlte Organstrafverfügungen, von diesen wiederum rd. 25 Tsd.
Mandate Ausländer betrafen, welche nicht weiter verfolgt werden
konnten.
Verteilung
Drucksorten
Für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie der vor
Ort geleisteten Barzahlungen wurden vom Referat „Kurzparkzonenstrafen“ so genannte „Organmandatsblöcke“ bzw. „Barinkassoblöcke“ ausgehändigt. Gemäß Dienstanweisung hat das jeweilige Aufsichtsorgan je
nach Bedarf die Drucksorten persönlich und unter Vorlage seines
Dienstausweises zu beheben.
In den ersten vier Monaten des Jahres 2009 waren vom betreffenden
Referat bereits rd. 42.000 Organstrafverfügungen ausgehändigt worden. Hierzu stellte die Kontrollabteilung allerdings fest, dass die
Ausgabe der Drucksorten nicht an die einzelnen Aufsichtsorgane erfolgt
ist. Auch bei der Aushändigung der „Barinkassoblöcke“ konstatierte die
Kontrollabteilung, dass im Rahmen der letzten Fassung insgesamt
25 Blöcke á 20 Organmandate mit einem Mal entgegen genommen
wurden. Diesbezüglich wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
Notwendigkeit einer Adaptierung der betreffenden Dienstanweisung
erkannt worden sei und diese nach entsprechender Koordinierung mit
den zuständigen Dienststellen in die Wege geleitet werde.
Pönale
Hatte sich im Zuge der Verarbeitung der übernommenen Daten herausgestellt, dass Organmandate fehlerhaft ausgefüllt waren oder Mängel aufwiesen, die die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens unmöglich gemacht hatten, so wurde der Firma gem. Überwachungsvertrag ein im Jahr 1998 festgesetzter und bisher nicht valorisierter Kostenbeitrag von € 3,63 je Organstrafverfügung in Rechnung gestellt.
Aufgrund der mangelhaft ausgestellten und nicht mehr für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens verwendbaren Organstrafverfügungen verzeichnete die Stadtgemeinde Innsbruck im Jahr 2008 Mindereinnahmen von € 3.480,75, im Jahr 2007 von € 4.658,85 und im
Jahr 2006 in Höhe von € 3.641,40. Die Summe der Mindererträge belief
sich in den 3 Jahren somit immerhin auf € 11.781,00, denen ein Pönale
in Höhe von „nur“ € 2.395,80 gegenüber stand.
Funktionskontrolle
Parkscheinautomaten
Vereinbarungsgemäß hat die Firma täglich mindestens 2-mal Funktionskontrollen an den bestehenden und allenfalls neu hinzukommenden
Parkscheinautomaten vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurden von der
Stadtgemeinde Innsbruck kostenlos Funktionskontrollkarten zur Verfügung gestellt. Diese dienten als Nachweis für die Funktionskontrolle
und waren einen Monat lang aufzubewahren und für eine eventuelle
Überprüfung durch die Stadtgemeinde Innsbruck bereit zu halten. In
Anlehnung an die bereits im Bericht der Kontrollabteilung über die
Zl. KA 06013/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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