Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 08-Juni-geschwaerzt.pdf
- S.52
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- 558 -
44.2
I-OEF 79/2012
Einsparungen bei den Betriebskosten durch Mieterinnen und
Mieter und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, Maßnahmenkatalog, Informationskampagne (StR Wanker)
GR Wanker: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck startet eine Informationskampagne mit dem Ziel, mögliche Eigeninitiativen zur Senkung der Betriebskosten durch Mieterinnen bzw. Mieter und
Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümer aufzuzeigen.
Dabei soll von den dafür kompetenten
Dienststellen im Stadtmagistrat Innsbruck
ein Maßnahmenkatalog an möglichen Eigeninitiativen erarbeitet werden. Der Maßnahmenkatalog als Broschüre kann als Beilage von "Innsbruck - Die Landeshauptstadt
informiert" den Haushalten zur Verfügung
gestellt werden oder als Schwerpunktberichterstattung im Heft erscheinen. Darüber
hinaus sollen die Informationen auch über
die Online-Kanäle der Stadt Innsbruck
kommuniziert werden.
Wanker e. h.
Die Stadt Innsbruck leistet damit einen Beitrag für günstigeres Wohnen und setzt zugleich eine nachhaltige Initiative im Bereich
des Umweltschutzes und der Reduktion des
Energieverbrauches.
Beispiele für mögliche Einsparungen bei
den Betriebskosten gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen: Wassereinsparung zum Beispiel durch WC-Spülstopp
oder Druckreduktion; Einsparungen beim
Heizen durch richtiges Lüften oder leichter
Reduktion der Raumtemperatur; Stromsparen durch Vermeidung der StandbyFunktion, Abtauen von Kühlschränken,
Verwendung von sparsamen Lampen; konsequente Mülltrennung etc.
Mit der Informationskampagne kann die
Stadt Innsbruck nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zur betriebskostenintensiveren Zeit ab Herbst unkompliziert sinnvolle Hilfestellungen bieten und tatsächlich
für mehr Geld in den Händen der Innsbruckerinnen und Innsbrucker beitragen.
GR-Sitzung 13.6.2013
44.3
I-OEF 80/2013
Widerruf der Bewilligungen zur
Aufstellung von Spielautomaten
und Verzicht auf Einhebung der
Automatengebühr (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob sämtliche Genehmigungen zur Aufstellung von Spielautomaten (Ausnahme Casino Innsbruck),
widerrufen werden können und ob auf die
Einhebung der dafür vorgesehenen Gebühren verzichtet werden kann.
Buchacher, Grünbacher, Dr.in PokornyReitter, Reisecker, Pechlaner und Eberl,
alle e. h.
Trotz intensiver Bemühungen der Exekutive, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Glückspielgesetz zu sichern, spielen die Betreiberinnen bzw. Betreiber von Glücksspielautomaten Katz und
Maus mit dieser. Meist schon am Folgetag
werden von Automatenbetreiberinnen bzw. betreibern die von der Exekutive beschlagnahmten Glücksspielautomaten durch neue
Geräte ersetzt und so weiter das Glücksspielgesetz umgangen.
Die hohen Profite der Betreiberinnen bzw.
Betreiber und Inhaberinnen bzw. Inhaber
erklären auch diese illegalen Vorgangsweisen.
Die Stadt Innsbruck ist über diese Praktiken
genau im Bilde, erteilt trotzdem Bewilligungen und hebt skurriler Weise auch noch
Gebühren (Schandgeld) ein, sind es doch
nach ihrer Ansicht nur Automaten mit Geschicklichkeitsspielen ohne jegliche Gewinnabsicht.
Diese Haltung ist angesichts der notleidenden Familien von Spielsüchtigen unerträglich. Ganz besonders perfide sind die genehmigten Standorte in Wohngegenden, in
denen nachweislich viele sozialbenachteiligte Familien wohnen.