Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf
- S.4
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sanierung und die Erneuerung der Fenster
sowie der Fensterläden der Westfassade
des Gebäudes """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """""" mit
einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 14.650,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt
im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
6.
V KU-6911/2016
Vergaberichtlinien "Preis der
Landeshauptstadt Innsbruck für
Forschung und Innovation am
Management Center Innsbruck
(MCI)"
Beschluss (einstimmig):
Ergänzungsantrag von StR Wanker:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Formulierung "... Die Anwartschaft
bedeutet, dass ein Beihilfen-Neuantrag
frühestens nach einer unmittelbar vorausgehenden ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von drei Jahren (mit Hauptwohnsitz
in der Stadt Innsbruck) gestellt werden
kann ... " um folgenden Satz zu ergänzen:
Diesem Personenkreis gleichzusetzen
sind Personen, die
a)
insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck wohnhaft sind bzw.
waren, oder
b)
zum Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen seit 6 Jahren im Gemeindegebiet von Innsbruck berufstätig sind.
Antrag des Stadtsenates vom 15.06.2016:
Die Vergaberichtlinien des "Preises der
Landeshauptstadt Innsbruck für Forschung und Innovation am Management
Center Innsbruck (MCI)" werden gemäß
des Vorschlags der Mag.-Abt. V, Kultur,
beschlossen.
7.
IV 8641/2016
Zu Zl. IV 4199/1965
Einführung einer dreijährigen
Anwartfrist auf die Gewährung
von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen in Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, PIRAT, GRin Eberl, GRin Dr.in PokornyReitter, GRin Reisecker und
GRin Mag.a Yildirim, 13 Stimmen)
Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2016:
Die Stadtgemeinde Innsbruck führt mit
01.09.2016 für alle Neuanträge auf Gewährung einer Mietzins- und Annuitätenbeihilfe eine Anwartschaft von drei Jahren
ein. Die Anwartschaft bedeutet, dass ein
Beihilfen-Neuantrag frühestens nach einer
unmittelbar vorausgehenden ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von drei Jahren
(mit Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck
angemeldet) gestellt werden kann.
Dieser Beschluss ist jedenfalls so lange
gültig, bis das Land Tirol für alle Tiroler
Gemeinden einheitliche Anwartschaften
festlegt.
GR-Sitzung 14.07.2016
Wanker, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, RUDI, PIRAT, GRin Eberl, GRin Dr.in PokornyReitter, GRin Reisecker und
GRin Mag.a Yildirim, 16 Stimmen):
Der Ergänzungsantrag von StR Wanker
wird angenommen.
8.
Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2016
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
05.07.2016:
Die Nachtragskredite zum ordentlichen
Haushalt 2016 werden gemäß Beilage
genehmigt.
9.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
05.07.2016:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2016 wird gemäß Beilage
genehmigt.