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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf

- S.6

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14.

Maglbk/15619/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B51, Arzl, Bereich Eggenwaldweg 56 sowie
die zwei südöstlich angrenzenden Grundstücke (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AL B40), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B51, Arzl, Bereich
Eggenwaldweg 56 sowie die zwei südöstlich angrenzenden Grundstücke (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B40),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

15.

Maglbk/15335/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B50, Arzl, Bereich nördlich Framsweg 8 bis 46 und
Purnhofweg 28, 30, 34 bis 70 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B18), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. AL - B50, Arzl, Bereich
nördlich Framsweg 8 bis 46 und Purnhofweg 28, 30, 34 bis 70 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL - B18), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
16.

Maglbk/16104/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B34, Innsbruck,
Maria-Theresien-Straße 39,
Stöcklgebäude (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN - B2
und Nr. IN - B2/12), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B34, Innsbruck, MariaTheresien-Straße 39, Stöcklgebäude (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2
und Nr. IN - B2/12), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.

GR-Sitzung 14.07.2016