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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf

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-1-

des Grundstücks 342/1, EZ 800,
KG Mühlau und gegenüber der BetreiberIn der Eisenbahn, auf dem
Kaufgegenstand die (auch elektromagnetische) Einwirkungen des ordentlichen Eisenbahnbetriebes sowie
die Einwirkungen eines allfälligen Umoder Neubaus an der Eisenbahnanlage entschädigungslos zu dulden und
auf die Geltendmachung eines allfälligen daraus resultierenden Schadens
(mit Ausnahme von Personenschäden) zu verzichten. Diese Dienstbarkeit der Duldung der Einwirkungen
des ordentlichen Eisenbahnbetriebs
wird im Grundbuch sichergestellt.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 5 . 1 0 . 2 0 1 5

1.

I-RA 223/2015
Stadt Innsbruck, Kauf des
Grundstücks 342/5 und des
Grundstücks 342/6, beide vorgetragen in EZ 800, KG 81121 Mühlau (Kreuzgasse/Dr.-FranzWerner-Straße), im Ausmaß von
gesamt 1.975 m2 von der ÖBBInfrastruktur Aktiengesellschaft

Beschluss (einstimmig):

5.

Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
dem Verein "Österreichische Bundesbahn-Landwirtschaft" den von diesem
geleisteten Verkehrserschließungsbeitrag in Gesamthöhe von
€ 9.539,47 rückzuerstatten.

6.

Für die erfolgreiche Vermittlung des
Liegenschaftsverkaufes durch die
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
verpflichtet sich die Stadt Innsbruck
zur Bezahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von """"""" """""" des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
an die ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH. Die Vermittlungsprovision ist
nach beiderseitiger Unterfertigung
des Kaufvertrages und nach Rechnungslegung auf das von der ÖBBImmobilienmanagement GmbH genannte Konto zur Zahlung fällig.

7.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes. Sämtliche Kosten,
die im Zusammenhang mit der Erstellung und Verbücherung des Kaufvertrages anfallen, sowie alle in diesem
Zusammenhang anfallenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, einschließlich der Beglaubigungskosten, trägt die Stadt Innsbruck.

Antrag des Stadtsenates vom 11.08.2015:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck kauft von der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
(FN 71396w) das Grundstück 342/5
und das Grundstück 342/6, beide
vorgetragen in EZ 800, KG 81121
Mühlau, im Ausmaß von gesamt
1.975 m2.
Der Kaufpreis für die beiden Grundstücke von gesamt 1.975 m2 beträgt
""""""""""""""""""""""""""". Der vereinbarte Kaufpreis ist nach einseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch die
Stadt Innsbruck von dieser auf das für
diesen Verkaufsfall zu errichtende
Treuhandkonto zu überweisen. Die
Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr) sind gleichzeitig auf das dafür eingerichtete Durchlaufkonto des Treuhänders einzubezahlen. Die Gegenzeichnung des
Kaufvertrages durch die Verkäuferin
erfolgt erst nach Vorliegen eines
Nachweises des Einganges des
Kaufpreises samt Nebenkosten auf
den Konten des Treuhänders.

3.

Allfällige auf den gegenständlichen
Grundstücken haftende Dienstbarkeiten werden von der Käuferin mitübernommen.

4.

Die Stadt Innsbruck erklärt für sich
und ihre RechtsnachfolgerInnen im
Eigentum des Kaufgegenstandes gegenüber der jeweiligen EigentümerIn

GR-Sitzung 15.10.2015