Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf
- S.17
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(zu Punkt 7.)
Verordnung
des
Gemeinderates
der
Landeshauptstadt
Innsbruck
vom
............ ., mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck
geändert wird (Beschluss des Gemeinderates vom .... .. .. " .... " .... ... )
Artikel I
Die
Dienstzweigeverordnung
der
Landeshauptstadt
Innsbruck
(Gemeinderatsbeschluss vom 29.7.1975 in der Fassung der Beschlüsse vom
29.7.1977, 17.7.1980, 31 .1.1985, 26.6.1986, 14.12.1988, 13.4.1992, 27.1.1994,
25.1.1996, 16.7.1997, 19.7.2000 und 21 .11 .2013) wird wie folgt geändert:
1. Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
"Gemäß §§ 2 Abs . 6, 7 Abs. 1 und 29 Abs . 1 des Innsbrucker
Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBI. Nr. 44/1970 , zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBI. Nr. 116/2013 , wird verordnet: "
2. In § 4 wird in Absatz 1 die Wortfolge "für Beamte des Landes Tirol in gleichartiger
Verwendung vorgeschriebenen Dienstprüfungen" durch die Wortfolge ,für
Bedienstete des Landes Tirol in gleichartiger Verwendung vorgeschriebenen
Dienstprüfungen gemäß Verordnung der Landesregierung vom 19.12.2006 über
die
Grundausbildung
der
Vertragsbediensteten
des
Landes
(Grundausbildungsverordnung), LGBI. Nr. 114/2006 , in Verbindung mit § 3b
Landesbeamtengesetz" ersetzt.
3. In § 4 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: "Diese Dienstprüfungen werden
beim Land Tirol gemäß § 6 Grundausbildungsverordnung, LGBI. Nr. 114/2006,
von der dort gemäß § 5 Grundausbildungsverordnung, LGBI. Nr. 114/2006,
eingerichteten Prüfungskommission abgenommen ."
4. In § 6 entfallen die Absätze (2) und (3).
5. In der Anlage A, Teil A, entfällt bei den Dienstposten der Verwendungsgruppe B
(Gehobener Dienst), die Ziffer 4. des Abschnittes I.
6. In der Anlage A, Teil A, wird bei den Dienstposten der Verwendungsgruppe B
(Gehobener Dienst), in Ziffer 5. des Abschnittes 11 , die Wortfolge "Für alle
Verwendungen die Ausbildung und erfolgreiche Ablegung der Prüfung gemäß § 4
1."
durch
die
Wortfolge
"Die
erfolgreiche
Ablegung
der
Abs.
Verwaltungsdienstprüfung I. " ersetzt.
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