Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.8

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- 376 -

Ausschlussgesetz kann ein Hauptgesellschafter, welcher über 90 % des Kapitals
verfügt, die Übertragung der Anteile der
übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen.
Es wurde eine Barabfindung vom
Hauptgesellschafter in der Höhe von
€ 0,50 je Stück zuzüglich Zinsen (2 %
über den jeweils geltenden Basiszinssatz)
festgelegt. Die Abfindung gilt zwei Monate
nach Aufnahme in die Ediktsdatei als fällig
(19.4.2010).
Dies bedeutet eine Barabfindung für die
Stadt Innsbruck von € 260,-- exklusive
Zinsen für 520 Stückaktien.
Die Frau Bürgermeisterin darf gebeten
werden, den Amtsbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Hörnler
Finanzdirektor."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
6.

Partnerstadt Krakau, Hochwasserkatastrophe in Polen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe
heute einen Kurzbericht betreffend der
Hochwasserkatastrophe in Krakau/Polen
erhalten. Zufälligerweise ist derzeit der
Bezirksfeuerwehrkommandant von
Innsbruck in Krakau und hat angeregt,
dass die Berufsfeuerwehr Innsbruck dort
tätig werden könnte. Wir haben von
Branddirektor Mag. Erwin Reichel einen
Bericht erhalten.
Wir werden im Augenblick nicht tätig
werden, weil die entsprechenden Anforderungen an Deutschland und Polen bereits
ergangen sind und man als Partnerstadt
nicht einfach Leute oder Gerätschaften
hinschickt, sondern vielleicht im Rahmen
der Städtepartnerschaft in einer Nachfolgeaktion unterstützend tätig wird.
Branddirektor Mag. Erwin Reichel und der
zuständige Vizebürgermeister sind
diesbezüglich bereits über das Bundesministerium für Inneres tätig geworden, aber
GR-Sitzung 20.5.2010

im Augenblick ist es so, dass hier keine
Maßnahmen zu setzen sind.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
7.

IV 5223/2010
Verein Ungarisches Studentenheim und Kulturzentrum Innsbruck, vertreten durch den Obmann Univ.-Prof. Dr. Meleghy
Tamás, Sanierung der Gartenmauer und der Gartenhäuser
einschließlich Erneuerung der
Dächer, zweiter Bauabschnitt,
des Objektes Richard-WagnerStraße 3, Förderungsansuchen
nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.5.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
dem Bauwerber Verein Ungarisches
Studentenheim und Kulturzentrum
Innsbruck, vertreten durch den Obmann
Univ.-Prof. Dr. Meleghy Tamás, für die
Sanierung der Gartenmauer und der
Gartenhäuser einschließlich Erneuerung
der Dächer, zweiter Bauabschnitt, des
Objektes Richard-Wagner-Straße 3, einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 14.420,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.