Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_22.02.2018.pdf
- S.11
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Artikel 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung an der Amtstafel folgenden Tag,
spätestens jedoch mit Anbringung der in § 2 Abs. 5 Tiroler Parkabgabegesetz 2006
vorgeschriebenen Hinweise, in Kraft. Ein ln-Kratt-Treten in einzelnen örtlichen Teilbereichen
ist dabei zulässig. Bereits vorab darf auf Antrag die pauschale Entrichtung der Parkabgabe
bewilligt werden . Diese Bewilligungen gelten ab ln-Kratt-Treten dieser Verordnung im
jeweiligen Gebiet.
Für den Gemeinderat:
Mag :" Martina Norz
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