Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.33
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9.
Betreffend die Verwertung der
Brunecker Straße 1 hatte der ehemalige Vizebürgermeister überhaupt keinen ersichtlichen Auftrag. Trotzdem
wurde auch der Verkauf der Brunecker Straße 1 "mit (dem ehemaligen
Vizebürgermeister) verhandelt", bis
hin zur Person des Käufers und dem
genauen Verkaufspreis (Seite 33, EMail des Büros der Bürgermeisterin
vom 5.10.2006). Warum?
10. Der Preis für die Büroflächen am
Bürgergarten, den der ehemalige Vizebürgermeister laut Aktennotiz vom
21.9.2006 mit dem Vertreter der Verkäuferin, gleichzeitig Käufer der Brunecker Straße 1, endverhandelt hatte,
erschien dem Büro der Bürgermeisterin sehr hoch.
Er lag zwischen 17 % und 40 % über
Vergleichszahlen, die das Büro der
Bürgermeisterin eingeholt hatte. Dennoch wurde der Preis von Seiten der
Stadt Innsbruck letztlich, mit Ausnahme der Vorgänge am 12.10.2006,
akzeptiert (siehe unten). Warum?
11. In der politischen Diskussion wurde
die Angelegenheit so dargestellt, als
wäre die Brunecker Straße 1 verkauft
worden, um eine Gegenfinanzierung
für den Kauf der Büroflächen im Bürgergarten sicher zu stellen. Dem vorliegenden Bericht ist klar zu entnehmen, dass eine Gegenfinanzierung
durch Verkauf nicht notwendig war,
zumal die freie Finanzspitze zur damaligen Zeit noch mehr als genug
Raum für den Ankauf im Bürgergarten
geboten hätte.
Die Innsbrucker Grünen haben
stattdessen immer wieder gefragt,
weshalb wir Flächen im Bürgergarten
im Zusammenhang mit dem Verkauf
der Brunecker Straße 1 billiger bekommen haben sollten.
Heute zeigen die Ausführungen des
Berichtes zum Stichwort "Kaufpreisfixierung" (Seite 34), dass die Frau
Bürgermeisterin den Kaufpreis für die
Flächen im Bürgergarten "unter Hinweis des Verkaufes der Liegenschaft
GR-Sitzung 20.5.2010
Brunecker Straße 1" leicht nach unten
revidierte.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage
der Innsbrucker Grünen zu wiederholen: Weshalb konnte die Frau Bürgermeisterin unter Verweis auf die
Brunecker Straße 1 erfolgreich einen
Preisnachlass bei den Büros im Bürgergarten anstreben?
Und weshalb wurde dieser Zusammenhang nicht schon bei den ausführlichen Diskussionen im Gemeinderat im Dezember 2006 und Januar
2007 offen dargestellt?
12. Die "Nachschussverpflichtung" der
Käuferin der Brunecker Straße 1 sah
vor, dass diese im Fall des Weiterverkaufes binnen drei Jahren zu einem
höheren Preis der Stadt Innsbruck bis
zu € 100.000,-- zusätzlich zu bezahlen hatte.
Abgesehen davon, dass diese
Verpflichtung durch die gewählte
Rechtsform der Übertragung der Eigentümerin der Liegenschaft anstatt
der Liegenschaft selbst nicht greifen
konnte, bestätigt der vorliegende Bericht eine weitere Kritik der Innsbrucker Grünen:
Diese Pflicht wäre nämlich auch im
Fall eines "normalen" Verkaufs der
Liegenschaft nie schlagend geworden
(Seiten 27/28). Denn der Käuferin
wurde das Recht eingeräumt, sämtliche Projektentwicklungskosten bis hin
zu den Mietrechtsablösen von den
€ 100.000,-- in Abzug zu bringen.
Gleichzeitig wurde das zweite
Angebot in fragwürdiger Weise als
dem ersten nicht vergleichbar dargestellt. Wieso also wurde diese von
vornherein zahnlose Nachschussverpflichtung bei den Nachverhandlungen durch die Frau Bürgermeisterin,
den Finanzdirektor und den damaligen IIG-Geschäftsführer überhaupt in
den Vertrag aufgenommen?
13. Die Aktenlage zu den gesamten
Verhandlungen war in höchstem Maße lückenhaft (vgl. u. a. Seite 49).
Insbesondere war nicht einmal nach-