Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 08-Mai.pdf
- S.50
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bzw. der Gegebenheiten (Kriterien) die
Stelle, welche die Förderung bzw. den
Zuschuss gewährt.
Zu Frage 2.: Auch hier gelten die gleichen
Ermäßigungsmöglichkeiten wie im
laufenden Kindergartenjahr. Über die
Höhe des Zuschusses entscheidet
aufgrund des vorgelegten Einkommens
bzw. der Gegebenheiten (Kriterien) die
Stelle, welche die Förderung bzw. den
Zuschuss gewährt.
Zu Frage 3.: Die Förderungen richten sich
nach den Gegebenheiten, sprich Einkommen und Kriterien jener Stellen, welche
diese Beihilfen bzw. Zuschüsse gewähren.
Die Ermäßigungs- bzw. Zuschussmöglichkeiten entsprechen jenen des laufenden
Kindergartenjahres. Im Rahmen der
Grundsicherung haben die Eltern betreffend einer Bezuschussung die Möglichkeit,
in der Mag.-Abt. II, Soziales, vorzusprechen.
Alle Zuschüsse richten sich selbstverständlich nach der Höhe des zu zahlenden
Beitrages. Das gefertigte Amt führt keine
Statistiken über vom JUFF oder AMS
gewährte Ermäßigungen.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich bitte um
die
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE und
GRin Eberl; 9 Stimmen):
Der von GRin Dr.in Krammer-Stark gestellte
Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
abgelehnt.
24.4
I-OEF 105/2010
Sommerkindergärten, neue
Tarife, Ermäßigungen (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Kaufmann teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 399) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Insgesamt 457 Kinder.
Zu Frage 2.: Ermäßigt wurden die
Betreuungstarife. Da der Sommertarif aus
variablen Wochentarifen besteht, ist eine
GR-Sitzung 20.5.2010
Auswertung nach ZahlerInnen nicht
möglich.
Ermäßigung Tarifstufe I zirka 10 %
halbtags und zirka 13 % der Kinder
ganztags.
Zu Frage 3.: Ermäßigt wurden die
Betreuungstarife. Da der Sommertarif aus
variablen Wochentarifen besteht, ist eine
Auswertung nach Zahlern nicht möglich.
Ermäßigung Tarifstufe II zirka 20,5 %
halbtags und 21,7 % ganztags.
Zu Frage 4.: Insgesamt 299 Kinder.
Zu Frage 5.: Ermäßigt wurden die
Betreuungstarife. Da der Sommertarif aus
variablen Wochentarifen besteht, ist eine
Auswertung nach Zahlern nicht möglich.
Ermäßigung Tarifstufe II zirka 13,8 %,
Ermäßigung Tarifstufe III zirka 25,4 %.
24.5
I-OEF 103/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Rückkauf einer Teilfläche des
Grundstückes .1245/1, vorgetragen in EZ 1220, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 1), und Kauf einer Teilfläche aus Grundstück .1246, vorgetragen in EZ 1722, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 3), von der Brunecker
Straße-Ost GesmbH für die Realisierung des Straßenbahn- bzw.
Regionalbahnprojektes;
Bericht der Kontrollabteilung
über den im Gemeinderat am
25.2.2010 gemäß § 74c des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 eingebrachten Prüfauftrag betreffend
"Brunecker Straße 1 und 3" bzw.
"Bürgergarten", weitere Fragen
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 400) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Wann die Verkaufsverhandlungen konkret begonnen haben, kann
dem Handakt des seinerzeitigen Sachbearbeiters nicht entnommen werden. Am
4.9.2006 ist jedenfalls das erste Kaufanbot