Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.62

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Diese Gebrauchsabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe.
Abgabenertrag

Die Gebrauchsabgabe für das Jahr 2007 (im städt. Haushalt im Jahr
2008 abzuwickeln) betrug € 732.917,72; jene für das Jahr 2008 (im
städt. Haushalt 2009 abzuwickeln) € 751.177,55. Eine inhaltliche Verifizierung der Gebrauchsabgabe (korrekte Abgabenbemessung) war nicht
Gegenstand der durchgeführten Prüfung.

„Nachsicht“ von der
Entrichtung der
Gebrauchsabgabe

Der ÖPNV-Vertrag 2008 – 2015 sieht vor, dass die Stadt Innsbruck der
IVB (weiterhin) „Nachsicht“ von der Entrichtung der Gebrauchsabgabe
gewährt. Dazu kritisierte die Kontrollabteilung, dass es sich inhaltlich
nicht um eine gesetzlich (damalige TLAO, BAO) klar definierte Nachsicht handelt, sondern vielmehr die durch die IVB zu entrichtende
Gebrauchsabgabe im Wege einer Transferzahlung durch die Stadtgemeinde Innsbruck rückerstattet wird.
Die Kontrollabteilung erachtete die im ÖPNV-Vertrag verankerte Formulierung „die Stadt Innsbruck gewährt der IVB weiterhin Nachsicht von
der Entrichtung der Gebrauchsabgabe“ im Sinne einer allfällig falschen
Außenwirkung auf andere Steuerpflichtige für bedenklich und empfahl,
den Wortlaut dieses Vertragspunktes bei der Abfassung des nächsten
ÖPNV-Vertrages ab dem Jahr 2016 zu überarbeiten.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sagte in ihrer
abgegebenen Stellungnahme zu, die Formulierung beim nächsten
ÖPNV-Vertrag ab dem Jahr 2016 zu adaptieren.

Haushaltstechnische
Abwicklung
Feststellung

Die Haushaltssatzungen für die städtischen Voranschläge setzen die
Gebrauchsabgabe mit einem Hundertsatz von 6 v.H. der Leistungsentgelte fest. Diese bestimmen weiters, dass die Abgabenschuldner jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eine Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 v.H. des Abgabenbetrages des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten haben.
Bezüglich der haushaltstechnischen Abwicklung dieser „Nachsicht“ von
der Gebrauchsabgabe stellte die Kontrollabteilung fest, dass aus diesem Titel kein effektiver Geldfluss zwischen IVB und Stadt Innsbruck
stattfindet. Die Abgabenbeträge wurden in den Jahren 2008 und 2009
auf der Vp. 2/920000+841000 – Ausschließliche Gemeindeabgaben –
Gebrauchsabgabe vereinnahmt, während jeweils ausgabenseitig gleichzeitig auf der Vp. 1/875000-755100 eine Transferzahlung eingebucht
worden ist.
Auch wenn sich aus der Abgabenablieferungs- bzw. Finanzierungskonstruktion in Bezug auf die Gebrauchsabgabe kein tatsächlicher Geldfluss ergibt, wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die praktizierte
Ab- bzw. Verrechnungsmodalität nicht im Einklang mit den geltenden
gesetzlichen Vorschriften steht.

Zl. KA-01591/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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