Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 08-Mai.pdf

- S.69

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befördert werden, wobei diesbezüglich eine Mindest- und Maximalbeförderungsmenge fixiert worden ist.
Die Vereinbarung wurde auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.
Hinsichtlich der Fix- bzw. Maximalabnahmemenge ist eine Revisionsklausel festgelegt worden. Diese Revisionsklausel sieht bei einer monatlich durchschnittlichen Abweichung von 40 % unter die garantierten
Beförderungszahlen über einen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten
vor, dass sich die Vertragspartner das Recht vorbehalten, eine Neuberechnung der vereinbarten Geldbeträge anzustellen und eine geänderte
Abgeltung zu vereinbaren.
Haushaltsmäßige Abwicklung

In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 wurde auf den angesprochenen
Haushaltsstellen ein jeweiliges Präliminare in Höhe von € 500.000,00
zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 gelangten für die o.a. Thematik
insgesamt € 375.306,00 zur Auszahlung. Dies entspricht zwölf Teilzahlungen zu je € 30.000,00 sowie einer auf Basis einer Abrechnung per
31.12.2008 getätigten Restzahlung in Höhe von € 15.306,00.
Im Jahr 2009 waren bis zum Prüfungsstichtag 18.1.2010 zwölf Teilzahlungen zu je € 28.000,00 geleistet worden. Die Abrechnung per
31.12.2009 war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung der Kontrollabteilung noch ausständig.
Zu den in den Jahren 2008 und 2009 budgetierten Beträgen merkte die
Kontrollabteilung an, dass diese deutlich zu hoch angesetzt waren bzw.
nicht unmittelbar mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2007
angeführten Maximalkosten in Höhe von € 452.300,00 korrespondierten. Im Haushaltsjahr 2010 wurde der Budgetansatz auf € 360.000,00
reduziert.

Auslastung
im Jahr 2008

Anhand der Abrechnungsunterlagen der IVB ermittelte die Kontrollabteilung ausgehend von der vertraglich fixierten Mindestabnahmemenge
die Auslastung von Dezember 2007 bis Dezember 2008. In diesem
13-monatigen Durchschnitt errechnete sich eine Auslastung von lediglich ca. 31 %. Die vertragliche Mindestabnahmemenge wurde in jedem
Monat schlagend.

Umsetzung
Revisionsklausel
für das Jahr 2009

Aufgrund dieser Auslastungsdaten wurde die vorgesehene Revisionsklausel beansprucht und die monatliche Mindest- bzw. Höchstabnahmemenge jeweils halbiert. Gleichzeitig wurde der von der IVB pro Beförderungsfall zu bezahlende Geldbetrag erhöht.
Die Kontrollabteilung zeigte sich darüber verwundert, dass aktuelle
Informationen zur Umsetzung der Revisionsklausel in der MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft zum Prüfungszeitpunkt offenbar
nicht vorhanden waren, sondern die Kontrollabteilung für diesbezügliche weitere Auskünfte an die IVB verwiesen wurde. Dazu vertritt die
Kontrollabteilung den Standpunkt, dass die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft als letztlich auszahlende Stelle über die aktuel-

Zl. KA-01591/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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