Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
6.
G R - S i t z u n g
2 8 . 0 2 . 2 0 1 9
2.
1.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Übergang des Rechtsverhältnisses mit dem
Verein Innsbrucker SchülerInnenbeirat
(ZVR-Zahl: 078269607) auf den Verein
Junge Talstation (ZVR-Zahl:
1190936942) zu.
2.
Der Verein Junge Talstation übernimmt
alle Rechte und Pflichten des Vereins
Innsbrucker SchülerInnenbeirat aus
dem Leihvertrag vom 20.10.2014. Es
wird eine Kündigungsfrist von einem
Monat vereinbart.
3.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.02.2019:
1.
2.
3.
4.
5.
Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
BIG Bundesimmobilien GmbH die Teilfläche 1 aus Grundstück 1216/88, KG
Wilten, im Ausmaß von 632 m² gemäß
Vermessungsurkunde von DI Josef
Wendl vom 17.08.2016 zum Zwecke
der Errichtung bzw. des Straßenausbaus der Duilestraße und der Pastorstraße bzw. zur Übernahme dieser
Straßenflächen in das öffentliche Gut
der Stadt Innsbruck.
Der Kaufpreis beträgt
, das
ergibt für 632 m² einen Gesamtbetrag
von
Die BIG Bundesimmobilien GmbH haftet nicht für die Freiheit des Kaufobjektes von allfälligen Kontaminierungen.
Die BIG Bundesimmobilien GmbH
räumt der Stadt Innsbruck die unentgeltliche und unbefristete Dienstbarkeit
des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art für die Öffentlichkeit auf
der im Dienstbarkeitsplan violett dargestellten Teilfläche im Ausmaß von zirka
60 m² ein. Diese Dienstbarkeit wird im
Grundbuch sichergestellt.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
GR-Sitzung 24.02.2019
I-RA/0774/2018/SCM
Ehemalige Hungerburg Talstation,
Überlassung des Gebäudes an
Verein Junge Talstation
I-RA/0372/2014/SCM
Stadt Innsbruck, Kauf einer Teilfläche aus Grundstück 1216/88,
KG Wilten, im Ausmaß von 632 m2
von der BIG Bundesimmobilien
GmbH zum Zwecke der Errichtung
bzw. des Straßenausbaus der Duilestraße und der Pastorstraße
bzw. zur Übernahme dieser Straßenflächen in das öffentliche Gut
Die Bedeckung dieses Rechtsgeschäftes ist zu Vp. 5/612000-002010, Gemeindestraßen, Straßenbauten, gegeben.
3.
I-RA/0011/2019/EGA
Löschung Pfandrecht Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck erteilt ihre Einwilligung zur Löschung des Pfandrechtes
ob der Liegenschaft EZ 603 Katastralgemeinde 81102 Amras im Lastenblatt
C-LNr. 5:
5 a 9362/1989 Urkunde 1988-05-26
Pfandrecht ATS 736.500,--.
10 % Z gemäß Punkt IV Kaufvertrag
1988-05-26 für Stadtgemeinde Innsbruck
2.
Sämtliche Kosten die mit der Einverleibung der Löschung des vorgenannten