Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
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Pfandrechtes verbunden sind, trägt
.
4.
I-RA/0175/2013/SCM
Rathgeber GmbH, Modifizierung
des Baurechtes auf den Grundstücken 776/1, 776/5 und 773/3, jeweils KG Amras
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
1.
stück 776/5 KG Amras für alle Veräußerungsarten, insbesondere
auch für unternehmensrechtliche
Umgründungsmaßnahmen, mit einer Einlösungsfrist von 90 Tagen
ein.
Die Stadt Innsbruck hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2015 die Verlängerung der bestehenden Baurechte
auf den Grundstücken 776/5 (Ende
31.12.2039) und 776/1 (Ende
30.06.2019) bis zum 31.12.2068, die
Einräumung eines Baurechtes auf
Grundstück 773/3 bis 31.12.2068 und
die Vereinigung der Grundstücke 776/1
und 773/3 mit Grundstück 776/5 zur
Begründung eines Gesamtbaurechtes
beschlossen und die wesentlichen Vertragspunkte für das Baurecht der Rathgeber GmbH festgelegt. Der Gemeinderat hat insbesondere den Baurechtszins und im Übrigen die Übernahme
sämtlicher Rechte und Pflichten aus
den bestehenden Baurechtsverträgen
beschlossen. Die Stadt Innsbruck modifiziert und ergänzt den Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2015 wie folgt:
a) Die Stadt Innsbruck räumt der Rathgeber GmbH, FN 326129b das Vorkaufsrecht am künftigen Baurechtsgrundstück 776/5 KG Amras im
Ausmaß von 9.231 m² für alle Veräußerungsarten, ausgenommen die
Veräußerung der Baurechtsliegenschaft durch die Stadt Innsbruck an
eine ihrer Tochtergesellschaften
(zum Beispiel Einbringung der Liegenschaft in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG {IIG}) für die
Dauer des Baurechtes zu den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ein.
b) Die Rathgeber GmbH räumt der
Stadt Innsbruck das Vorkaufsrecht
am künftigen Baurecht auf Grund-
GR-Sitzung 24.02.2019
c) Mit Beendigung des Baurechtes gehen die auf der Baurechtsliegenschaft errichteten Bauwerke samt
festem Inventar ohne Anspruch auf
Entschädigung in das Eigentum der
Stadt Innsbruck über.
d) Die Zahlung des Baurechtszinses
wird im Grundbuch auf der Baurechtseinlage als Reallast sichergestellt.
e) Die mit Baurechtsvertrag vom
24.11.2009 zur Absicherung aller
von der Baurechtsnehmerin übernommenen vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Innsbruck übergebene Bankgarantie in Höhe von
€ 13.000,-- bleibt für das Baurecht
bis 2068 weiterhin bestehen und
verpflichtet sich die Rathgeber
GmbH zur entsprechenden Verlängerung der Bankgarantie.
f)
Weiters ist die Baurechtsnehmerin
verpflichtet, der Stadt Innsbruck bei
Verstoß gegen die vertraglichen
Verpflichtungen einen Betrag von
€ 7.000,-- pro Tag des Verstoßes
(Vertragsstrafe), wertgesichert nach
Verbraucherpreisindex (VPI) 2015
zu leisten. Diese Vertragsstrafe wird
im Grundbuch mit einer Höchstbetragshypothek in Höhe von
€ 500.000,-- sichergestellt.
g) Die Baurechtsnehmerin verpflichtet
sich, den Betrieb auf der Baurechtsliegenschaft jahresdurchgängig aufrecht zu erhalten, dies mit Ausnahme der Zeiträume für die Durchführung der Revisionsarbeiten und
Betriebsurlaub, wobei hierfür maximal pro Jahr 30 Tage in Ansatz gebracht werden, weiters im Fall von
höherer Gewalt.
h) Die Weitergabe der Baurechtsliegenschaft oder Teile davon bedarf
der ausdrücklichen Zustimmung der
Stadt Innsbruck.