Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf

- S.3

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-3-

i)

Die Stadt Innsbruck stimmt zu, dass
die nachstehenden mit der Rathgeber GmbH verbundenen Unternehmen der TARIOS Holding GmbH ihren Sitz auf der Baurechtsliegenschaft Trientlgasse 45, 6020 Innsbruck, haben:

-

Fa. Rathgeber global sales GmbH,
FN 413396k,

-

Fa. EOS global trading GmbH,
FN 336389s,

-

Fa. Storetec Systems GmbH,
FN 370027h,

-

Fa. TARIOS Holding GmbH,
FN 325087w.
j)

Die Baurechtsnehmerin trägt alle
mit dem Baurechtsvertrag verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern
und Abgaben, insbesondere die
Kosten der Beglaubigung, sämtliche
Eingabe- und Eintragungsgebühren, sämtliche steuerliche Belastungen (z. B. GrESt etc.)

k) Die Baurechtsnehmerin haftet für
allfällige Kontaminationen auf der
Baurechtsliegenschaft.
2.

5.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

3.

Die Stiftung Universität Innsbruck hat
bis 31.12.2019 die entsprechenden
Nachweise beizubringen. Eine Auszahlung des städtischen Beitrages kann
erst nach Vorliegen der Nachweise erfolgen.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der finanziellen Abwicklung beauftragt.

6.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

6.1

IV 265/2019
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt - Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.02.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) hinsichtlich der Restaurierung und Gestaltung
des Gebäudes Universitätsstraße 3, mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 10.165,--.

IV 1370/2019
"Stiftung Universität Innsbruck",
Förderung

6.2

Antrag des Stadtsenates vom 06.02.2019:

2.

c) Autonome Provinz Bozen - Südtirol
bis maximal € 350.000,--.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Beschluss (einstimmig):
1.

b) Land Vorarlberg bis maximal
€ 100.000,--,

Die Stadt Innsbruck beschließt, die bei
der "Stiftung Universität Innsbruck" bis
31.12.2019 einlangenden privaten
Spenden bis zu einem Maximalbetrag
in Höhe von € 250.000,-- zu verdoppeln.
Die Förderung nach Punkt 1. erfolgt unter der Voraussetzung, dass auch
nachfolgend angeführte Gebietskörperschaften die Spenden mit folgenden
Beträgen verdoppeln:
a) Land Tirol bis maximal € 500.000,--,

GR-Sitzung 24.02.2019

IV 1522/2019
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.02.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Fassadensanierung- und Fenstersanierung, Mauertrockenlegung des Gebäudes
mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 26.200,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.