Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.28

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- 677 -

wenn sie mit der Cola-Dose oder der
Bierflasche auf der Wiese sitzen, diese
anschließend mit Pril ausspülen und dann
die Bäume mit dem Abwaschwasser
gießen. Das kann ich mir im Ernst nicht
wirklich vorstellen. Es ist etwas anderes,
ob jemand sein Geschäft gewischt hat und
dann den Kübel am Burgraben bei einem
Baum ausleert. Darüber hinaus, wenn das
nicht wahnsinnig schädliche, hochchemische Putzmittel sind, sondern ein schlichtes Abwaschwasser, dann würde das
einen Baum eher düngen, weil das ganze
sehr stickstoffreich ist und einem Baum
eher gut tut. Ein bisschen ein Abwaschwasser hat einem Baum noch nie geschadet. Es war von den Wiesen und nicht von
den Bäumen die Rede.
Ein letzter Satz zur historischen Funktion:
Meines Wissens nach hat sich der Kaiser,
der den Park historisch geschaffen und
entwickelt hat, mit seinem Gefolge in dem
Park verlustiert. Der Kaiser hat auch nicht
überall Schilder stehen gehabt, dass das
Betreten für den Hofstaat verboten ist und
nur der Kaiser zutritt hat. Der damalige
Souverän hat in die Wiese gehen dürfen
und der jetzige Souverän ist bekanntlich
das Volk. Daher ist es von Seiten des
Denkmalschutzes und aus historischen
Erwägungen nur konsistent, zu sagen,
dass der Souverän in der Wiese sitzen
darf, genauso wie damals der Kaiser.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: GR
Mag. Fritz, Sie haben angesprochen - ich
glaube aber, dass Sie das nicht so
gemeint haben -, dass sich das nur auf
Jugendliche bezieht. Ich lese schon im
Antrag, dass der Hofgarten insgesamt frei
zugänglich gemacht werden soll. Ich kann
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger schon
sehr viel abgewinnen, wenn er sagt - ich
übersetze das jetzt so, wie ich es verstanden habe -, dass das schön und recht und
im guten Glauben so sein mag, nur die
Realität sieht tatsächlich anders aus.
Es klingt gut, dass man die Wiese
aufmachen soll, damit sich alle frei
bewegen können und das wird alles ein
nettes Miteinander sein. Das klingt sehr
schön und das wäre wunderschön, wenn
es so wäre. Wenn man dann noch dazu
sagt, dass das eine besonders sensible
Anlage mit besonders sensiblen Bewuchs
ist und jeder sich daher nur sensibel in

dieser Anlage bewegen wird, dann wäre
das schön und recht und ich würde das
gerne so sehen.
Aber auf der anderen Seite gibt es dort
Dipl.-Ing. Brigitte Mang, die eine Gesamtverantwortung hat. Sie hat nicht nur eine
finanzielle Verantwortung, sondern auch
jene für den Bestand. Dipl.-Ing. Brigitte
Mang muss sagen, wie sie diese Verantwortung entsprechend wahrnimmt. Die
Frau Bürgermeisterin hat auch ausgeführt,
dass sie das, was in dem Antrag gefordert
ist, schon lange getan hat. Sie hat immer
wieder mit Dipl.-Ing. Brigitte Mang
gesprochen.
Ich persönlich habe das Thema mit Dipl.Ing. Brigitte Mang auch besprochen und
zwar wo wir uns damals im Schloss
Ambras getroffen haben. Dipl.-Ing. Brigitte
Mang meint dazu, dass wir immer wieder
so schon Probleme haben und man sieht
auch, was in anderen Parkanlagen
passiert. Wir sehen genau unsere
Probleme, die wir im Stadtpark Rapoldi
haben und ähnliche Dinge mehr. Diese
kann man nicht einfach beiseite schieben
und sagen, dass das dort nicht sein wird,
denn das wird sich nur auf den Stadtpark
Rapoldi konzentrieren. Im Hofgarten
werden wir diese Probleme nicht bekommen und nicht haben.
Man muss sich einfach bewusst sein, dass
das nicht so einfach geht. Es ist das Ball
spielen und das Verbot des auf die Bäume
Kletterns angesprochen worden. Es wäre
für mich verrückt, wenn man auf die
Bäume klettern würde. Letztendlich lässt
sich so etwas gar nicht vermeiden, weil
solche Leute dann oft unter Alkoholeinwirkung stehen. Ich weiß das leider aus der
Praxis, denn wir haben das in den
Parkanlagen.
Wir haben deshalb als Stadtgemeinde
Innsbruck eine Innsbrucker Parkordnung
erlassen und das darf ich schon in
Erinnerung rufen. Wir haben eine Innsbrucker Parkordnung erlassen, in der generell
nicht jede Grünfläche frei ist. Das hat der
Gemeinderat seinerzeit wohl aus guter
Überlegung getan. Wir haben eine
Innsbrucker Parkordnung in dem Sinne
verordnet, dass nur dort das Betreten der
Wiesen zulässig ist, wo das auch ausdrücklich zugelassen ist. So ist es nicht,

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)