Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf
- S.42
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Vom längerfristigen Projekt "EURO 2008
SA" darf ich berichten, dass die Verhandlungen über die Host-City-Verträge sehr
weit fortgeschritten sind und ich davon
ausgehe, dass in den nächsten Wochen
ein zwischen den österreichischen Städten
und der UEFA akkordierter, einheitlicher
Vertrag für alle Austragungsstädte den
städtischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Vom Inhalt dieser Host-City-Verträge
hängt insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen dem Veranstalter "EURO 2008 SA" und den Austragungsstädten ab.
Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4.: Nach der getroffenen
Vereinbarung erklärte sich Mag.
Dr. Bielowski bereit, unentgeltlich, ohne
Bindung an bestimmte Arbeitszeiten oder
an einen bestimmten Arbeitsort den
Fortgang der im Rundschreiben angeführten Projekte zu beobachten, zu berichten
und notwendige Verhandlungen bis zur
Entscheidungsreife zu führen und
vorzubereiten. Eine Quantifizierung ist
daher nicht möglich.
Zu Frage 5.: Hängt von den näheren
Details ab (z. B. Host-City-Vertrag
"EURO 2008").
Zu Frage 6.: Seit der Übernahme der
Tätigkeit als Geschäftsführer der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) steht
Mag. Dr. Bielowski für andere Aufgaben
nicht mehr zur Verfügung.
Zu Frage 7.: Zum Erstellungstag
16.10.2006 ist er Mitglied in folgenden
Aufsichtsräten:
Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH
(IMG)
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
Congress Messe GesmbH (COME)
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG)
Innsbrucker Stadtbau GesmbH
Zu Frage 7.: Nein.
4.
Beantwortung der Anfragen aus
der Gemeinderatssitzung am
14.6.2006
4.1
Mobile Überwachungsgruppe,
Aufgaben, Kompetenzen, Schulungen, Kosten (GR Mair)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur Anfrage von GR Mair Folgendes mit:
Zu Frage 1. und 2.: Soweit ausschließlich
Sachen fotografiert werden, ist die
Befugnis unstrittig.
Die Befugnis zu Fotoaufnahmen, auf
denen Personen erkennbar sind, bewegt
sich im Spannungsverhältnis zwischen
dem Grundrecht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention {EMRK}) und dem
Grundrecht auf Datenschutz gegenüber
dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung der Ordnung und an einer
funktionierenden Rechtspflege.
Hieramts wurde es für zulässig erachtet,
Verletzungen der Parkordnung durch eine
Fotoaufnahme des strafbaren Verhaltens
zu dokumentieren und das betreffende
Foto der Anzeige an die Strafverfolgungsbehörde als Beweismittel beizulegen. Die
Fotos wurden weder abgespeichert,
archiviert noch in sonstiger Form verarbeitet.
Um Rechtfertigungsaufwand zu reduzieren
und mangels zwingender Notwendigkeit
hinsichtlich der Beweisbarkeit der ohnehin
durch jeweils zwei Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, beobachteten Übertretungen,
erfolgen keine Fotoaufnahmen mit
Personenbezug mehr.
Zu Frage 3.: Es wurden und werden keine
Fotos gesichert.
Zu Frage 4.: Die Anzahl kann aufgrund der
oben in Punkt 1. geschilderten Vorgangsweise (Fotos wurden unmittelbar nach
dem Ausdrucken für die Strafanzeige
gelöscht) nicht angegeben werden.
Zu Frage 5.: Das ist nicht mehr nachvollziehbar.
Schriftführerin Gabl übernimmt die
Schriftführung.
Zu Frage 6.: Stadtmagistrat Innsbruck.
Zu Frage 7.: Fotoausrüstung zirka
€ 2.000,-- und Umstellung auf Digitalfunk
zirka € 8.400,--.
GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)