Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.44

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- 693 -

stadtgestalterisch natürlich anspruchsvoll
gelöst werden.
Zu Frage 8.: In der Beantwortung des
zuständigen Amtes steht "derzeit nicht".
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass
es im Spielbereich und bei den Promenaden schon immer wieder die Notwendigkeit gibt, Trocken-WC-Anlagen aufzustellen.
Zu Frage 9.: Die meisten unserer Anlagen
sind bereits behindertengerecht ausgeführt. Dort, wo dies noch nicht geschehen
ist, würde die behindertengerechte
Adaptierung aufgrund der baulichen
Besonderheiten dieser Anlagen einem
Neubau gleichkommen.
Zu Frage 10.: Mit Ausnahme der WCAnlage im Stadtpark Rapoldi sind derzeit
alle öffentlichen WC-Anlagen der Stadt
Innsbruck gebührenfrei zu benützen. Hier
hat natürlich die Gebührenpflicht einen
besonderen Grund.
GR Mair: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
ist es möglich, eine schriftliche Ausfertigung der Anfragebeantwortung zu
erhalten?
Bgm. Zach: Das ist nicht vorgesehen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
grundsätzlich denkbar, aber sie wird
derzeit nicht verteilt.
4.3

Baumfällungen für den Bau der
Hungerburgbahn-Neu und am
Kaiserschützenplatz, Teilnahme
an Gartenausstellungen
(GR Linser)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage von GR Linser Folgendes mit:
Frau Bürgermeisterin, das ist zwar meine
Kompetenz, aber die Bäume wurden nicht
von der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, entfernt, und damit nicht die Stadt Innsbruck
unmittelbar, nur mittelbar.
Zu Frage 1.: Man hat natürlich nicht beim
Absägen das Alter der Bäume bestimmt.
Die Antwort lautet: Zwischen zehn und
55 Jahren nach Einschätzung der
Fachleute.
Aufzeichnungen über die Bäume hat es
vor 55 Jahren noch gegeben. Wenn jetzt

Bäume gepflanzt werden, werden diese im
Baumkataster festgehalten und daher
haben wir dann ein exaktes Alter von allen
Bäumen.
Zu Frage 2 a.: 38 Stück (Rosskastanien,
Amelanchier {Felsenbirne}, Pappeln,
Baumhaseln, Ahorn, Platane). Wobei ich
anmerken darf, dass die Pappeln, von
denen noch zwei stehen, kanadische
Pappeln sind und solche im Prinzip nicht
in den städtischen Raum gehören. Das
sind Auwaldbäume, die in der Stadt den
Nachteil haben, dass die Äste sehr leicht
abbrechen und man sie daher immer stark
zurückschneiden muss.
Das Alter dieser Bäume beträgt zwischen
zehn und 55 Jahren.
Zu Frage 2 b.: Im nördlichen Uferbereich
wurde auf zirka 100 Laufmeter das
Ufergehölz entfernt, wobei sich dort durch
Stockausschläge rasch wieder ein
entsprechender Bewuchs bilden wird. Es
waren dies Berg- und Spitzahorne,
Eschen, Silberweiden und Ulmen. Sie
waren zwei, drei bis zehn Jahre alt.
Zu Frage 2 c.: Auf der Hungerburg im
Bereich der Bergstation der "Hungerburgbahn-Neu" wurden keine Bäume geschlägert.
Zu Frage 2 d.: Nachdem keine Bäume
entfernt wurden, kann diese Frage auch
nicht entsprechend beantwortet werden.
Zu Frage 3.: Es wurden in diesem Bereich
zirka 2.870 m2 laut Rodungsbescheid
gerodet.
Zu Frage 4 a.: Im Jahr 2005 wurde ein
Spitzahorn entfernt, da er abgestorben
war und entfernt werden musste.
Zu Frage 4 b.: Eine Nachpflanzung an
derselben Stelle ist nicht möglich, da
dieser Baum unmittelbar am Gehsteig
gestanden ist. Wenn in der Vergangenheit
manchmal Bäume aufgewachsen sind und
die Straße oder der Gehsteig an den
Baumrand herangewachsen ist, ist das
zumindest nicht mit geringem technischen
Aufwand möglich.
Man müsste hier entsprechende Pflanzkübel mit einem Durchmesser von mindestens zwei oder drei Metern machen und
den Gehsteig entfernen, um eine entsprechende Nachpflanzung durchzuführen. Sie

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)