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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf

- S.6

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Diese Ausgabe – 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
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-6-

19.

MagIbk/26515/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F42, Höttinger Au,
Bereich Dr.-Stumpf-Straße 1 und 2
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F42, Höttinger Au, Bereich Dr.-Stumpf-Straße 1 und 2 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HAF1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
20.

MagIbk/26498/SP-FW-SM/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F16, Sieglanger Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F16, Sieglanger Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenGR-Sitzung 24.02.2019

den Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
21.

MagIbk/26761/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B20, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Andreas-DipauliStraße 6 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B20, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Andreas-Dipauli-Straße 6 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HWB15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Mit Eintritt
der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes
treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.