Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf
- S.47
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- 696 -
schließe ihr einen Exkurs - den alle
Mitglieder des Gemeinderates von mir
erhalten - zu den "Gender-Mainstreaming"
Inhalten an.
Im letzten Genderbericht (mittlerweile
wurde ein weiterer Bericht vorgelegt) des
Stadtmagistrates Innsbruck fiel auf, dass
anhand sehr unterschiedlicher Faktoren,
versucht wurde, eine Aussage zu treffen,
ob Bürgerinnen bzw. Bürger beider
Geschlechter
-
gleichermaßen in den Genuss von
finanziellen, personellen, räumlichen,
zeitlichen u. a. Zuwendungen durch
die Stadt (-verwaltung) kommen, bzw.
-
wie Aufgaben/Verantwortung auf
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die
in einem Arbeitsverhältnis zur Stadt
Innsbruck stehen, verteilt werden.
Ich bitte daher folgende Fragen zu beantworten.
1.
Wurde angedacht, für die Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter/Amtsvorstände einen Raster auszuarbeiten, sodass nach gleichen
Beurteilungs-/Erhebungskriterien vorgegangen werden kann?
Im Mai 2006 hat sich die Frau Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Innsbruck
"formell verpflichtet … die Charta umzusetzen und die enthaltenen Bestimmungen
zu befolgen. Da sie die erste Unterzeichnerin war, ist Innsbruck mit gutem Beispiel
vorangegangen und sollte nun auch bei
der Umsetzung vorbildlich sein.
Neben der Verpflichtung, einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten ( …
innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes nicht mehr als zwei Jahre … ), sind wir
auch angehalten "… alle Institutionen und
Organisationen in unserem Hoheitsgebiet
einzubeziehen …" und "… die Genderdimension in unserer Politik, Organisation
und praktischen Arbeit umfassend zu
berücksichtigen."
Mit Unterzeichnung dieser Charta haben
wir folgende Grundsätze des Handelns
anerkannt (Teil I):
-
Das Grundrecht auf Gleichstellung
von Frauen und Männern - und dies
in allen Verantwortungsbereichen
umzusetzen
-
Die Bekämpfung von vielfältigen
Diskriminierungen abgesehen vom
Geschlecht
2.
Wenn ja, wie sieht dieser Katalog
aus? Welche Daten sind nun zu erheben und auszuwerten?
-
Die ausgewogene Mitwirkung von
Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.
Wird überlegt, anstatt alle Abteilungen
und Ressorts zu evaluieren, sich vorerst einzelne auszuwählen und diese
in die "Tiefe" zu erforschen?
-
Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen
-
Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten (Gender-Mainstreaming und GenderBudgeting)
-
Entsprechend dotierte Aktionspläne
und Programme (Humanressourcen
und Finanzmittel) zur Verfügung zu
stellen.
4.
Wird überlegt, für Gemeinderätinnen
bzw. Gemeinderäte und leitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter eine
Gender-Mainstreaming- und GenderBudgeting-Schulung anzubieten?
Mag. Schindl-Helldrich e. h.
5.2
"Europäische Charta für die
Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene", Umsetzung (GR Mag. SchindlHelldrich)
GR Mag. Schindl-Helldrich: In der letzten
Sitzung des Gemeinderates wurde im
Rahmen eines Antrages von GR Linser
eine Diskussion darüber begonnen.
Neben einer Präzisierung der Umsetzung
(Teil II) enthält die Charta auch noch eine
Auflistung der Wirkungs- und Handlungsbereiche (Teil III):
-
Die Verantwortung dieser Gesellschaft, nicht auf Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Kreativität
von Frauen zu verzichten und dies
auch in politischen Vertretungen umzusetzen.
GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)