Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 08-Oktober-Fortsetzung.pdf

- S.48

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- 697 -

-

Öffentliches Engagement für diese
Sachen, das auch Berichte über den
Stand der Umsetzung der Charta beinhaltet und … fordert andere politische und öffentliche Institutionen, private Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen auf, in ihrem Handeln das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern in
der Praxis sicherzustellen.

die Umwelt muss gleichermaßen Nutzen für Frauen und Männer bringen.
Daran schließen sich nun folgende
Fragen:
1.

Sind Sie bereit, dabei einen Aktionsplan auszuarbeiten?

2.

Wer ist damit befasst?

3.

Wenn nein, wann soll mit der
Ausarbeitung begonnen werden und
von wem soll diese vorgenommen
werden?

-

Die Zusammenarbeit mit Partnern

-

Kampf gegen Stereotypen

-

Gute Verwaltungs- und Konsultationsverfahren

4.

Sind dafür Personal- und Finanzressourcen vorgesehen?

-

Im gesamten eigenen rechtlichen
Kompetenzbereich ist ein GenderAssessment-Verfahren (Bewertung
geschlechtsspezifischer Auswirkungen) durchzuführen.

5.

Planen Sie, die in der Charta vorgesehene Beteiligung aller Institutionen
und Organisationen im Bereich der
Stadt Innsbruck umzusetzen?

6.

Wie soll diese Beteiligung aussehen?

-

Vielfältige Diskriminierungen sind im
eigenen Wirkungsbereich zum Beispiel durch Kampagnen zu bekämpfen.

7.

-

In der Rolle als Arbeitgeber sind wir
verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um das Recht auf
Gleichstellung umzusetzen.

Gemäß Chartagrundsätzen soll die
Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten (Gender-Mainstreaming und
Gender-Budgeting) einbezogen werden. Welche Anstrengungen gibt es,
Gender-Budgeting sukzessive bei der
Erstellung des Stadtbudgets umzusetzen?

-

Im öffentlichen Beschaffungs- und
Vertragswesen, einschließlich der
Lieferung von Produkten, Erbringen
von Dienstleistungen oder Ausführen
von Arbeiten, ist die Gleichstellung
von Frauen und Männern zu fördern die Unterzeichnerin hat Sorge zu tragen, dass die Rechtspersönlichkeit,
die den Zuschlag erhält, dieselbe
Verantwortung für die Gleichstellung
von Frauen und Männern übernimmt.

8.

Gibt es im Sinne der Auflistung der
Wirkungs- und Handlungsbereiche
(Teil III) Vorhaben, das öffentliche
Beschaffungs- und Vertragswesen
sowie die Wirtschaftsförderung an der
Gleichstellung von Frauen und Männern zu orientieren?

9.

Der Artikel 9 sieht ein AssessmentVerfahren vor, das sehr genau Inhalte
und Schritte definiert:

-

-

Als Dienstleister im Bildungswesen,
Gesundheitswesen, Sozialwesen,
Kinderbetreuung, Wohnraum, Kultur,
Sport, und Freizeit, Sicherheit, geschlechterspezifische Gewalt, Menschenhandel, sind wir verpflichtet,
den Zugang beider Geschlechter
gleichberechtigt herzustellen.
Die nachhaltige Entwicklung, Stadtund Lokalplanung, Mobilität und Verkehr, Wirtschaftliche Entwicklung und

Artikel 9 - Gender-Assessment
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Hinblick
auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich Gender-Assessment
(Bewertung geschlechterspezifischer
Auswirkungen) wie in diesem Artikel
beschrieben, durchzuführen.
(2) Zu diesem Zweck verpflichtet sich
die Unterzeichnerin/der Unterzeichner, ein Umsetzungsprogramm für
Gender-Assessments entsprechend
den eigenen Prioritäten, Ressourcen

GR-Sitzung 23.11.2006 (Fortsetzung der am 19.10.2006 unterbrochenen Sitzung)