Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.14
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
3.3 Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
Medienkooperationsund -förderungsTransparenzgesetz
Seit dem Jahr 2012 ist das Bundesgesetz über die Transparenz von
Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an
Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG) in Kraft.
Diese Rechtsvorschriften dienen der Förderung der Transparenz betreffend Medienkooperationen, Erteilung von Werbeaufträgen und Gewährung von Förderungen an Inhaber von periodischen Medien sowie
der inhaltlichen Ausrichtung von entgeltlichen Veröffentlichungen öffentlicher Rechtsträger, die der Kontrolle des Bundesrechnungshofes
unterliegen.
Die Meldung muss die Höhe des an den jeweiligen Medieninhaber geleisteten Entgeltes umfassen. Dabei ist das Unter- bzw. Überschreiten
der Geringfügigkeitsgrenze von € 5,0 Tsd. pro Medieninhaber zu prüfen
und in weiterer Folge die Gesamtmeldung der Kommunikationsbehörde
Austria zu übermitteln.
Eine diesbezügliche Nachfrage bei dem hierfür zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice (nun
Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien) zeigte, dass im
III. Quartal 2018 fünf städtische Dienststellen finanzielle Mittel für Werbeaufträge verausgabt haben.
Darunter hat sich auch das ehemalige Amt für Medien, Kommunikation
und Bürgerservice mit einem Betrag von rd. € 18,5 Tsd. befunden. Hierbei handelte es sich um Ausgaben für (wöchentliche) Anzeigeneinschaltungen in einem regionalen Medium. Beworben wurde in den Kalenderwochen 30 bis 38 die im September dieses Jahres durchgeführte
UCI Straßenrad WM Innsbruck-Tirol. Der hierfür zu bezahlende Betrag
belief sich auf netto € 2,052,96 pro Kalenderwoche.
4 Tätigkeitsprofil Referate Kommunikation und Medien sowie
Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Soziale Medien
Tätigkeitsprofil Referate
Kommunikation und
Medien sowie
Öffentlichkeitsarbeit,
Bürgerservice und
Soziale Medien
In der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Innsbruck
(MGO – Besonderer Teil) waren zum Prüfungszeitpunkt jene Aufgaben
definiert, die von den Referaten Kommunikation und Medien sowie Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Soziale Medien zu besorgen
waren.
Nach Rücksprache mit der Leiterin des zweitgenannten Referates teilte
diese mit, dass bspw. Aufgaben des Referates Kommunikation und Medien, wie Imageuntersuchungen und Erhebungen von Bürgerwünschen
mit Methoden der Meinungsforschung sowie die Herstellung und Betreuung der Print- und Onlineausgabe von „Innsbruck informiert“, einschließlich der „Social-Media-Kanäle“ zum Teil auch von den Mitarbeitern ihres Referates und somit referatsübergreifend wahrgenommen
worden sind. Entgegengesetzt waren Mitarbeiter des Referates Kommunikation und Medien auch zur Erbringung von Dienstleistungen des
Referates Öffentlichkeit, Bürgerbeteiligung und Soziale Medien, bspw.
im Rahmen von Stadtteilveranstaltungen, eingesetzt worden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
5