Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.108

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- 1055 -

gemäß Punkt X des vorstehend angeführten Pachtvertrages zu einem in
nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden Gesamtkaufpreis.
3. Die erste Hälfte des Kaufpreises ist binnen einem Monat nach allseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung, die zweite Hälfte des Kaufpreises binnen einem Monat nach grundbücherlicher Durchführung des
Rechtsgeschäftes zur spesen- und abzugsfreien Zahlung an die Stadtgemeinde Innsbruck fällig.
4. Gleichzeitig mit dem Besitzübergang am vertragsgegenständlichen
Grundstück an die Lammel-Kraus Familien-Privatstiftung werden der
Pachtvertrag vom 4.6.1968, Zl. IV 1347/1968, und der Pachtvertrag
vom 16.6.1969, Zl. IV 2984/1989, auf Grund der Ausübung des Kaufrechtes gemäß Vertragspunkt X einvernehmlich aufgelöst und alle
wechselseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis
werden ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.
5. Die in der EZ 1006, Grundbuch 81102 Amras, zu C-LNr. 1a einverleibte Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges wird von der Käuferin mit
übernommen. Diese Dienstbarkeit wurde auch bei der Berechnung des
Kaufpreises berücksichtigt.
6. Die Erstellung des Kaufvertrages übernimmt die Käuferin, welche auch
sämtliche Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, die im
Zusammenhang mit der Erstellung des Kaufvertrages und dessen
grundbücherlicher Durchführung anfallen, einschließlich der Beglaubigungskosten zu übernehmen hat.
Dieser sehr alte Vertrag stellt für die Stadt Innsbruck alles andere als ein
rentierliches Geschäft dar, allerdings muss man dazusagen, dass er eine
Wirtschaftsförderung erster Güte darstellt, wenn man die damalige Zeit bedenkt. Man hat versucht, Wirtschaftsbetriebe dort anzusiedeln, wo noch
viel freier Raum vorhanden war. Damals war man in der Abwicklung von
Verträgen sehr großzügig, was in Zeiten wie diesen wiederum ganz anders
betrachtet wird.
Der für die Stadt Innsbruck sehr ungünstige Pachtvertrag kann
nun aufgelöst und das arrondierte Grundstück samt den darauf befindlichen
Baulichkeiten zu einem Preis veräußert werden, den man als das kleinere
Übel in dieser Angelegenheit akzeptieren kann. Vor elf Jahren wurde ich
zum ersten Mal mit diesem Geschäft konfrontiert und ich bin froh, dass es
nun zu einem Abschluss kommt.

GR-Sitzung 21.10.2004