Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.120

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- 1067 -

dazu, dass das im abnehmenden Ausmaß passiert, weil offenbar das Kreditinstitut die Werbewirksamkeit nicht mehr besonders positiv bewertet und
seine Beiträge senkt. Da fragt man sich schön langsam, ob der Verwaltungsaufwand inklusive der Aufwandsentschädigung für die Funktionäre
dieses Vereins für das bisschen Geld pro Schülerin und Schüler, das dabei
herauskommt, noch dafür steht.
Noch ein Punkt, und den möchte ich unterstreichen, weil es
dabei um eine mögliche Vertragsverlängerung geht: Die Kontrollabteilung
weist darauf hin, dass man möglicherweise in große vergaberechtliche
Probleme hineinläuft. Was dieser Verein macht ist Folgendes: Er vermarktet die Werberechte auf Schulgrund, die ihm die Stadt übertragen bzw. eingeräumt hat. Rechtlich gesehen befindet sich das ganz in der Nähe einer
Dienstleistungskonzession. Jetzt braucht eine Dienstleistungskonzession
zwar nicht unbedingt nach den Vergaberichtlinien des Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben zu werden, sie muss in einem transparenten und
nicht diskriminierenden Verfahren vergeben werden.
Das heißt, dass es nicht möglich sein wird, den Vertrag einfach so ohne eine öffentliche Interessentensuche zu verlängern, da laufen
wir in gröbere vergaberechtliche Probleme hinein. Noch einmal, es geht um
die quasi monopolistische Verwaltung und Vermarktung eines durch die
Stadt Innsbruck eingeräumten Rechtes per Dienstleistungskonzession. Ein
förmliches Vergabeverfahren ist zwar nicht vorgeschrieben, aber eine
transparente Interessentensuche mit öffentlicher Ankündigung und anschließendem Verhandlungsverfahren wird es wohl brauchen, sonst würde
man diesen Vertrag nicht verlängern können.
Darauf hat die Kontrollabteilung hingewiesen, und darauf zielt
auch der Kontrollausschuss mit dem zweiten Teil seines Antrages ab. Ich
behaupte einmal ganz keck, dass es so ist. Die Kontrollabteilung vertritt die
Ansicht, dass das genau zu prüfen ist. Ich traue mich jetzt schon zu sagen,
dass bei der Prüfung herauskommen wird, dass eine Vertragsverlängerung
nicht so einfach möglich sein wird. Man wird nachweisen müssen, dass es
so ist, wie behauptet wird: Dass es überhaupt kein anderes Kreditinstitut
gibt, das sich für diesen Vertrag interessieren würde.

GR-Sitzung 21.10.2004