Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.134
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GR Dr. Rainer: Ich möchte nur kurz sagen, wir haben diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss abgeführt, und es wurde mit stark überwiegender Mehrheit die Empfehlung beschlossen, diese Maßnahme vorzunehmen, die die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) gewünscht hat.
MB: (gegen StR Dr. Patek und GR
Mag. Schindl-Helldrich)
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird gemäß Beilage genehmigt.
30.12 II-SV 1837/2004
Maximilianstraße 21; Verordnung eines Konsulatsparkplatzes
GR Ing. Krulis: Es geht um die Parkmöglichkeit für ein Konsularfahrzeug, und ich glaube, dass wir uns das grundsätzlich überlegen
sollten. Diese Regelung geht auf alte Beschlüsse des Stadtsenates zurück,
dass man eine Genehmigung erteilt, wenn um Konsulatsparkplätze angesucht wird.
Ich halte diese Regelung grundsätzlich nicht mehr für zeitgemäß. Wir haben sehr viele Honorarkonsulate. Es ist eine Ehre, wenn man
eine solche Tätigkeit ausübt, …
(GR Mag. Fritz: Ist ein Honorarkonsulat heutzutage schon billiger als eine
Anwohnerparkkarte?)
(Gelächter)
Diese Frage kann ich nicht beantworten, aber ich glaube es geht grundsätzlich darum, ob heute jemand, der zusätzlich zu seiner normalen beruflichen
Situation im Rahmen seiner Bürotätigkeit die Tätigkeit eines Honorarkonsuls von Uganda, Tschiputi oder sonst eines Staates ausübt, deswegen einen Stellplatz braucht.
Wenn jemand Stellplätze bräuchte, dann wären das die tausend Antragssteller, die im Konsulat etwas erledigen müssen, aber diese
sind schwer zu verifizieren. Spaß beiseite, ich glaube, dass diese Regelung
GR-Sitzung 21.10.2004