Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.163

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bei Aufschub dieser Arbeiten nicht zur Abdeckung der fehlenden Bundesmittel aus. Das Heranziehen der Abfertigungsrücklagen ist zweckentfremdet und löst das Problem nicht. Es sollte so wie bei anderen Bauvorhaben ich denke an den Nachtragskredit für die VIP-Plätze für die Große Eishalle
- eine sachgerechte Budgetierung erfolgen.
Mehr als bedauerlich ist, dass trotz zahlreicher Bemühungen
der Frau Bürgermeisterin, des Landeshauptmannes DDr. van Staa und der
Landesrätin Dr. Elisabeth Zanon - das muss ich positiv erwähnen -, vom
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak mitgeteilt wurde, dass
trotz seinerzeitiger optimistischer Annahmen generell für Probebühnen in
Österreich keine Finanzierungen möglich sind.
Faktum ist, dass die Probebühne fertig gebaut ist und alle
notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Tiroler Landestheater bis auf die
wenigen von mir erwähnten praktisch abgeschlossen sind. Diese kann man
natürlich aufschieben, aber die dadurch gewonnenen Mittel reichen nicht
aus, um diesen Ausfall an Bundesmitteln zu finanzieren.
Insgesamt ist es sehr erfreulich, dass im Unterschied zu anderen europaweiten Entwicklungen das Tiroler Landestheater in diesem Ausmaß saniert und eine Probebühne errichtet wurde. Man hätte von Seiten der
Innsbrucker Bevölkerung sicherlich nur wenig Verständnis für einen Aufschub der noch ausstehenden geringen Arbeiten. Man hat schon sehr viel
gemacht, auch am Vorplatz, und mit der Einrüstung begonnen. Der Sockel
muss ohnehin fertiggestellt werden, man muss die ganzen Platten
verarbeiten, denn das wäre später nur mit einem sehr großen technischen
Aufwand möglich. Das sage ich als Hochbautechniker, der solche Arbeiten
schon des öfteren beaufsichtigt hat.
Die noch zur Verfügung stehenden Rücklagen reichen bei
weitem nicht aus, um diesen Ausfall von ATS 10 Mio zu decken. Wenn
man die Abfertigungsrücklage heranziehen würde, schöbe sich das Problem
nur auf: Es ist bekannterweise beabsichtigt, eine GesmbH zu errichten, und
dann ist man gesetzlich zur Schaffung dieser Rücklage verpflichtet. Würde
man dieses Geld jetzt verwenden, müsste dieser Topf dann wieder vom
Land Tirol und der Stadt Innsbruck beschickt werden. Darüber hinaus ist
die Abfertigungsrücklage natürlich nicht zur Finanzierung von Baumaß-

GR-Sitzung 21.10.2004