Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.26
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wurde empfohlen, künftig derartige Ausgaben – vorausgesetzt thematisch rechtens und mit der MA IV abgesprochen – auf der hierfür vorgesehenen Postengruppe 403 – Handelswaren zu erfassen. Ansonsten
ist die für den Teilabschnitt 015000 – Kommunikation und Medien vorgesehene Vorsteuerabzugsberechtigung in Höhe von 33 % anzuwenden.
Laut Stellungnahme werde künftig auf eine ordnungsgemäße Bebuchung der Post 729000 – Sonstige Ausgaben geachtet werden.
6.4 Einnahmensituation
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Einnahmensituation
Die Gesamteinnahmen haben sich im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. € 17,6 Tsd. oder 7,4 % auf rd. € 253,9 Tsd. erhöht. Im Jahr
2017 war eine Reduktion der Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um
rd. € 30,7 Tsd. oder 12,1 % auf rd. € 223,2 Tsd. zu verzeichnen. Diese
war insbesondere auf den Entfall der in den Vorjahren erfolgten Kapitaltransferzahlung des Landes Tirol im Hinblick auf den Aufgabenbereich BürgerInnenbeteiligung zurückzuführen.
Kostenbeiträge für
sonstige Verwaltungsleistungen
In weiterer Folge hat sich die Kontrollabteilung mit der größten Einnahmenpost des Amtes für Kommunikation, Medien und Bürgerservice
(817000 – Kostenbeiträge für sonstige Verwaltungsleistungen) auseinandergesetzt. Unter dieser waren im Wesentlichen die Einnahmen aus
der Inseraten- und Beilagenakquise in Bezug auf die Print-Ausgabe der
Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ zu verstehen. Ferner waren
auf dieser Post Einnahmen aus dem Verkauf von so genannten Kehrbüchern an Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Feuerungsanlage verbucht. Die diesbezüglichen Einnahmen haben sich in den
Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 auf insgesamt € 34,86 belaufen.
Inseratenerlöse –
Mitteilungszeitschrift
„Innsbruck informiert“
Betreffend die im Konnex mit der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ im Jahr 2014 vereinbarte Inseraten- und Beilagenakquise hat der
Auftragnehmer 33,33 % des Bruttoangebotspreises durch Inseratenakquise abzudecken und handelte es sich hierbei um ein garantierendes
Mindestaufkommen an bzw. zu garantierende Mindesterlöse aus Inseraten.
Die im Angebot dargelegte Berechnung der vom Auftragnehmer garantierten Mindesterlöse in Höhe von netto € 4.645,58 (d.s. 33,33 % vom
Nettopreis) war von der Kontrollabteilung nicht schlüssig bzw. stimmig
nachvollziehbar. Nach Ansicht des Prüforgans hätte der Auftragnehmer
33,33 % vom Bruttoangebotspreis oder (netto) € 5.574,70 durch Inseratenakquisition abzudecken. Aufgrund der Tatsache, dass die in den
Ausschreibungsunterlagen vom Bieter erklärte Preisermittlung von der
Stadt Innsbruck anerkannt wurde, ist der angebotene bzw. der in den
vergangenen Jahren praktizierte Nettopreis pro Ausgabe der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ bestandsfest geworden.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuausschreibung der im Kontext
mit der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ zusammenhängenden Leistungen (ab September 2019) wurde der Geschäftsstelle für
Kommunikation und Medien als mit der Abwicklung beauftragten und
bevollmächtigten städtischen Dienststelle nahegelegt, den von der Kon-
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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