Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf

- S.27

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trollabteilung thematisierten Vertragspunkt durch das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I evaluieren zu lassen und diesbezüglich künftig klare und eindeutige Vertragsformulierungen einzusetzen.
In ihrer Stellungnahme teilte die Geschäftsstelle für Kommunikation und
Medien hierzu mit, dass sie bemüht sei, bei der Neuausschreibung professionell mitzuarbeiten und bereits im Vorfeld etwaige Problemfelder
auszuschließen.
Nach dem Erreichen der ausgeschriebenen Deckung des Bruttoangebotspreises durch entsprechende Inseratenakquise, erhielt die Stadt Innsbruck 65 % einer jeden weiteren Einnahme aus Inseraten- und Beilagenakquise.
Der (tatsächliche) Einnahmenerfolg der Jahre 2015 bis 2017 ist in tabellarischer Form abgebildet. Die Beträge sind wiederum in Euro angegeben.
Einnahmen - lfd. SOLL

2017

2016

2015

Kostenbeiträge für sonstige
Verwaltungsleistungen

212 319,33

218 026,29

215 741,56

Die Einschau in die diesbezügliche Belegsammlung zeigte, dass auf
der für diese Einnahmen eingerichteten Post 817000 – Kostenbeiträge
für sonstige Verwaltungsleistungen sowohl im Jahr 2018 als auch im
Jahr 2017 anstelle von Nettobeträgen irrtümlicherweise vereinzelt Bruttobeträge verbucht worden sind. Darauf Bezug nehmend wurde empfohlen, die Höhe der entsprechenden Einnahmen zu berichtigen und
künftig um eine korrekte Verbuchung bzw. Erfassung der Geschäftsfälle
besorgt zu sein.
Letztlich hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Einnahmen aus den
Werbeeinschaltungen bis dato keiner Aufteilung unterliegen. Sie wurden uneingeschränkt dem Unternehmensbereich zugezählt und waren
somit zur Gänze umsatzsteuerpflichtig. Über die dieser Verrechnungsmethode zugrundeliegenden Motive konnten der Kontrollabteilung
keine näheren Auskünfte erteilt werden, weshalb eine Klärung dieses
Sachverhaltes mit der MA IV empfohlen worden ist.
Im Anhörungsverfahren gab die zuständige Organisationseinheit bekannt, dass die Anregungen der Kontrollabteilung zum Thema Inseratenerlöse sofort aufgenommen werden.
6.5 Kosten- und Leistungsrechnung
Kosten- und
Leistungsrechnung

Wie bereits in diesem Bericht dargestellt, ist das seinerzeitige Amt für
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit mit der damaligen Stabstelle
Kommunikation und Medien zum 01.03.2017 vereint und sind die
Dienstleistungen der beiden städtischen Dienststellen im zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Amt für Medien, Kommunikation und Bürgerservice gebündelt worden. Für das (Rest-)Jahr 2017 konnten der
Kontrollabteilung (daher) keine aussagekräftigen Daten vom Referat
Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV geliefert werden, weshalb die Kontrollabteilung auf eine Auswertung einer
Kostenträgerrechnung verzichtet hat.

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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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