Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.37
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Die Einbehalte für Bauwesenversicherung reduzieren die Baukosten
und werden gleichzeitig als Aufwand „Versicherung“ den Gesamtkosten
zugezählt.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass nicht sämtliche Abzugspositionen
für Bauwesenversicherung als entsprechende Aufwandsposten in der
Bauabstimmung berücksichtigt wurden und empfahl der IISG, auf eine
künftig lückenlose Erfassung vermehrt Augenmerk zu legen.
Die IISG nahm anlässlich der getroffenen Beanstandung eine Richtigstellung der zu verrechnenden Bauwesenversicherungsbeiträge vor.
Die Bauabstimmung mit der Stadt Innsbruck wies nach Vornahme
sämtlicher Korrekturbuchungen einen Gesamtkostenstand von
€ 254.693,36 aus.
Vertraglich vereinbarter
Haftungsrücklass –
Einbehalt
Gemäß den allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausschreibungen
der IIG KG und IISG (IKS) ist im Zuge der Schlussrechnung von Bauleistungen für die Dauer der Gewährleistung ein Haftungsrücklass als
Sicherstellung einzubehalten. Dieser Haftungsrücklass kann vom AN
durch die Beibringung einer abstrakten Bankgarantie abgelöst werden.
Für den Fall einer Rahmenvereinbarung ist vom AN bereits im Vorfeld
der Leistungserbringung eine Erfüllungsgarantie beizubringen.
Die Kontrollabteilung konnte für die Gewerke Schlosserarbeiten und
Bauspenglerarbeiten feststellen, dass die Möglichkeit einer Sicherstellung in Form eines Haftungsrücklasses nicht wahrgenommen wurde,
obwohl diese in den allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart war.
Die IISG hat im Zuge des Anhörungsverfahrens mitgeteilt, der Empfehlung der Kontrollabteilung, Einbehalte für Haftungsrücklässe auch immer vorzunehmen, wenn diese vertraglich vereinbart wurden, zu entsprechen.
Leistungsbeauftragung
auf Basis einer
Rahmenvereinbarung
In der Durchsicht und Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen zur „Rahmenvereinbarung Baumeisterarbeiten“ stellte die Kontrollabteilung fest, dass bis auf eine Ausnahme in sämtlichen Unterlagen ausschließlich die IIG KG als Auftraggeberin genannt wurde. Lediglich in den Stammdaten zur Ausschreibung im elektronischen Beschaffungsportal wurden als mögliche Auftraggeberin zusätzlich zur IIG
KG noch die Stadt Innsbruck, vertreten durch die IISG, die WEG sowie
die Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft GmbH angeführt.
Die Kontrollabteilung empfahl aus formalrechtlichen Gründen, in den
Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen durchgängig all jene Gesellschaften als Auftraggeberinnen anzuführen, denen ein Leistungsabruf
auf Basis eines Einzelauftrages oder einer Rahmenvereinbarung möglich sein soll.
Die IISG bzw. IIG KG teilte im Anhörungsverfahren mit, der Empfehlung
der Kontrollabteilung Folge zu leisten.
Baumeisterarbeiten
Die Beauftragung der Baumeisterarbeiten erfolgte auf Basis einer Rahmenvereinbarung der IIG mit einem größeren Bauunternehmen. Den
geprüften Unterlagen nach lagen ein Zusatzangebot auf Basis des Jahresofferts 2012 (ursprünglich geplanter Ausführungszeitraum) sowie
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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